Ein Kunde kaufte ein Auto mit einem Bankdarlehen. Der Kreditvertrag enthielt eine Widerrufsinformation, die dem gesetzlichen Mustertext entsprach. In Nr. 17 der Allgemeinen Darlehensbedingungen hieß es: "Als Verbraucher haben die Darlehensnehmer das Recht, den Darlehensvertrag zu widerrufen. Verbraucher gem. § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann." Das stimmt nicht mit dem Gesetz überein. Der Zweck des Kaufs muss nicht ausschließlich privat sein. Es genügt, wenn die private Nutzung überwiegt.
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