Published in:
01-11-2020 | Recht + Steuern
Recht + Steuern
Authors:
Christof Blauß, Hans-Ulrich Dietz
Published in:
Bankmagazin
|
Issue 11/2020
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Auszug
In einer Entscheidung vom 28. Juli 2020 (Az. XI ZR 288/19) stellte der Bundesgerichtshof (BGH) fest, dass eine Bank ihren Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung nach § 502 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verliert, wenn im Verbraucherdarlehensvertrag die Berechnungsmethode der Vorfälligkeitsentschädigung fehlerhaft dargestellt wird. Das Anlaufen der Widerrufsfrist für den Darlehensvertrag bleibe hiervon jedoch unberührt, so der BGH. …