Zusammenfassung
Unternehmen, die Robotic Process Automation (RPA) implementieren (im Folgenden „RPA-Nutzer“), müssen sich zwangsläufig mit verschiedenen Rechtsfragen auseinandersetzen. Zuvorderst sollte hinsichtlich der mit RPA zu automatisierenden Aktivitäten in einer Software (im Folgenden „Standardsoftware“) geprüft werden, ob die Ausführung der Standardsoftware durch einen Bot überhaupt urheberrechtlich zulässig ist – ein Aspekt, der leicht übersehen werden kann. Daneben sollten RPA-Nutzer den Vertrag über den Erwerb von RPA, den sie mit dem RPA-Anbieter abschließen, genauestens prüfen, insbesondere mit Blick auf Besonderheiten des IT-Vertragsrechts. Es gilt zu vermeiden, dass die vertraglichen Regelungen (wie nur allzu häufig in der Praxis) das Gewollte nicht korrekt abbilden, einseitig zulasten einer Vertragspartei ausgestaltet oder aufgrund ihrer Unbestimmtheit sogar unwirksam sind. Nicht zuletzt muss naturgemäß gewährleistet sein, dass der Betrieb von RPA auch im Übrigen nicht gegen geltendes Recht verstößt. Besonders relevant ist insofern das Datenschutzrecht. Dieses Kapitel gibt einen Überblick über die vorgenannten rechtlichen Gesichtspunkte.