2017 | OriginalPaper | Chapter
Rechtsformeignung und Schranken der Rechtsformwahl im Gemeinnützigkeitsrecht und im Charity Law
Author : Till Böttcher
Published in: Transnationale Strukturen unternehmerisch tätiger NPO
Publisher: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Mit dem deutschen Gemeinnützigkeitsrecht und dem englischen Charity Law stehen sich zwei Regelungskonzepte gegenüber, welche sich bei der Beschränkung der zur Verfügung stehenden Rechtsformen für gemeinnütziges Handeln grundlegend unterscheiden und somit einen unmittelbaren „Wettbewerb genuin nationaler Gesellschaftsformen“ im Binnenmarkt ermöglichen. Während das deutsche Recht einem „organisationsgebundenem Förderprinzip“ folgt, bestehen in England vergleichbar weniger strikte Restriktionen die Rechtsformwahl betreffend, da der charity-Status nicht an die Rechtspersönlichkeit der Organisationsform anknüpft. Das Ordnungsprinzip folgt dort, anders als in Deutschland, nicht dem Rechtsträger, sondern stellt vermehrt den Organisationszweck in den Vordergrund.