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Published in: Zeitschrift für die gesamte Versicherungswissenschaft 1/2011

01-02-2011 | Abhandlung

Risikobilanzierung unter Solvency II für deutsche Lebensversicherungsunternehmen aus aktuarieller Sicht

Author: Wolfgang Lay

Published in: Zeitschrift für die gesamte Versicherungswissenschaft | Issue 1/2011

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Zusammenfassung

Die Aufstellung einer aktuellen Marktwertbilanz im Rahmen von Solvency II setzt auf Begrifflichkeiten auf und erfordert Methoden sowie Fertigkeiten, welche die Erstellung einer Buchwertbilanz nicht kennt. Neben der Anwendung grundlegender Prinzipien geht es auch um Erfahrungswerte vor dem Hintergrund des individuellen Unternehmens. Diese Erfahrungswerte aufzubauen wird je nach Einzelfall und Größe des Unternehmens erhebliche Anstrengungen erfordern. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der mit dem Solvabilitätsaspekt verbundenen Gesamtunternehmenssicht zu sehen. Es hat sich nämlich herausgestellt, dass es gerade dieser spezielle Blickwinkel auf das Unternehmen ist, der einer besonderen Beachtung bedarf und einem standardisierten Herangehen an die Erstellung einer aktuellen Marktwertbilanz im Wege steht.

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Footnotes
1
Die Aussage bleibt richtig, wenn sich die Parameter in deterministischer, ja sogar in stochastischer Weise verändern.
 
2
Dies gilt natürlich nicht allgemein: Beim Übergang von einer Phase des wirtschaftlichen Wachstums in eine Wirtschaftskrise ist z. B. die Annahme stabiler statistischer Prozesse nicht mehr erfüllt.
 
3
Zuweilen (z. B. auch im IAS 39) wird ein Derivat auch dahingehend definiert, dass sein Wert von einem Marktindex oder vom Wert eines anderen Instruments (also einem Underlying) abhängt, also abgeleitet ist. Obwohl auch dieser Aspekt für Lebensversicherungspolicen zutrifft, soll in diesem Artikel der Zukunftscharakter im Mittelpunkt stehen.
 
4
Gleichwohl es kein Derivat im definitorischen Sinne des Wortes ist.
 
5
Der Wissenschaftszweig, der sich damit beschäftigt, wird als „Extremwerttheorie“ bezeichnet.
 
6
Streng genommen handelt es sich um die Quasi-Ergodenhypothese; vgl. z. B. Becker, R. (1985) S. 97.
 
7
Aus der Tatsache, dass bzgl. des Mittelwertes per Definition die mittlere Abweichung der Zufallsereignisse ein Minimum ist, speist sich wohl die allgemeine Bedeutung dieser Größe als ein gerechter oder fairer Wert (engl. „fair value“).
 
8
Für extreme Ereignisse eignen sich andere Risikomaße besser.
 
9
Die den idealtypischen Solvabilitätsbilanzen zugrunde liegenden stochastischen Modelle dürfen ausschließlich risikofreie Annahmen bezüglich ihrer Variablen beinhalten!
 
10
Inwiefern dies aus Renditegründen dann tatsächlich gemacht wird sei dahin gestellt.
 
11
Dies ist der wesentliche mathematische Unterschied zwischen einer aktuellen und einer Planbilanz.
 
12
Beweis: (P: Wahrscheinlichkeit.)
Es gilt: vtV+EM=MW KA ; daraus folgt für die Wahrscheinlichkeitsverteilungen
https://static-content.springer.com/image/art%3A10.1007%2Fs12297-010-0110-6/MediaObjects/12297_2010_110_Equn_HTML.gif
 
13
Aus dem englischen Text der EU-Richtlinie (vgl. Europäische Kommission (2009)) übersetzt auf Basis des deutschen Arbeitstextes.
 
14
CEIOPS (2009), Punkt 3.4.
 
15
Vor diesem Hintergrund bleibt abzuwarten, wie die Forderung der Richtlinie umgesetzt wird, die aufsichtsrechtlichen Bewertungsstandards mit den internationalen Entwicklungen auf dem Gebiet der Rechnungslegung weitest möglich in Einklang zu bringen. (vgl. Europäische Kommission (2009), Punkt (28)).
 
Literature
go back to reference Becker, R.: Theorie der Wärme. 1. Aufl. Springer, Berlin (1985) Becker, R.: Theorie der Wärme. 1. Aufl. Springer, Berlin (1985)
go back to reference Europäische Kommission (1995): Dritte Generation EU-Richtlinie Leben, 29. Juni 1995; Richtlinie 95/26/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 1995 zur Änderung der Richtlinien 77/780/EWG und 89/646/EWG betreffend Kreditinstitute, der Richtlinien 73/239/EWG und 92/49/EWG betreffend Schadenversicherungen, der Richtlinien 79/267/EWG und 92/96/EWG betreffend Lebensversicherungen, der Richtlinie 93/22/EWG betreffend Wertpapierfirmen sowie der Richtlinie 85/611/EWG betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) zwecks verstärkter Beaufsichtigung dieser Finanzunternehmen [Download unter: http://ec.europa.eu/internal_market/insurance/legis-inforce_de.htm#life, Stand: 05.02.2009] Europäische Kommission (1995): Dritte Generation EU-Richtlinie Leben, 29. Juni 1995; Richtlinie 95/26/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 1995 zur Änderung der Richtlinien 77/780/EWG und 89/646/EWG betreffend Kreditinstitute, der Richtlinien 73/239/EWG und 92/49/EWG betreffend Schadenversicherungen, der Richtlinien 79/267/EWG und 92/96/EWG betreffend Lebensversicherungen, der Richtlinie 93/22/EWG betreffend Wertpapierfirmen sowie der Richtlinie 85/611/EWG betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) zwecks verstärkter Beaufsichtigung dieser Finanzunternehmen [Download unter: http://​ec.​europa.​eu/​internal_​market/​insurance/​legis-inforce_​de.​htm#life, Stand: 05.02.2009]
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Metadata
Title
Risikobilanzierung unter Solvency II für deutsche Lebensversicherungsunternehmen aus aktuarieller Sicht
Author
Wolfgang Lay
Publication date
01-02-2011
Publisher
Springer-Verlag
Published in
Zeitschrift für die gesamte Versicherungswissenschaft / Issue 1/2011
Print ISSN: 0044-2585
Electronic ISSN: 1865-9748
DOI
https://doi.org/10.1007/s12297-010-0110-6

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