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Schuldrechtsreform 2018: Haftungserleichterung oder aktionistische Augenwischerei?
Author : RA Markus Cosler
Published in: Aachener Bausachverständigentage 2019
Publisher: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Hersteller H liefert an Lieferant L Siphons. Dieser verkauft die Siphons an Werkunternehmer W. W schließt mit Besteller B einen Werkvertrag, er schuldet sowohl die Lieferung als auch den Einbau der Siphons. W baut die Siphons in die bodengleichen Duschen der Badezimmer des neuen Hotelgebäudes des B ein. Nach der Inbetriebnahme fällt auf, dass die Siphons wegen eines Fabrikationsfehlers defekt sind. Um die Siphons auszutauschen, ist es u. a. erforderlich die Bodenfliesen aufzureißen und im Anschluss neue Fliesen zu verlegen. Es stellt sich die Frage, wer die Kosten des Aus- und Einbaus zu tragen hat.