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2024 | Book

Smart Locks und verbotene Eigenmacht

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Im Internet der Dinge ist es möglich durch Fernzugriff Funktionen von Sachen abzuschalten oder Sachen gänzlich unbrauchbar zu machen. Die Arbeit geht der Frage nach, unter welchen Umständen es sich bei derartigen Eingriffen um verbotene Eigenmacht handelt.

Dazu ermittelt die Arbeit zunächst Sinn und Zweck der verbotenen Eigenmacht. Anschließend wird ein differenziertes Schema mit Fallgruppen zur Bewertung verschiedener Eingriffe entwickelt. Schließlich werden aktuelle Fallbeispiele anhand dieses Konzepts bewertet.

Table of Contents

Frontmatter

Grundlagen

Frontmatter
Kapitel 1. Einleitung
Zusammenfassung
Im Internet der Dinge ist es möglich durch Fernzugriff Funktionen von Sachen abzuschalten oder Sachen gänzlich unbrauchbar zu machen. Die Arbeit geht der Frage nach, unter welchen Umständen es sich bei derartigen Eingriffen um verbotene Eigenmacht handelt. Dazu ermittelt die Arbeit zunächst Sinn und Zweck der verbotenen Eigenmacht. Anschließend wird ein differenziertes Schema mit Fallgruppen zur Bewertung verschiedener Eingriffe entwickelt. Schließlich werden aktuelle Fallbeispiele anhand dieses Konzepts bewertet.
Stephan Graf von Plettenberg
Kapitel 2. Definitionen
Zusammenfassung
Smart Contract, Smart Lock, Smart Meter, Smarte Produkte, elektronischer Fernzugriff, Distributed Ledger Technology, Blockchain, Starter Interrupt Device: Im Zusammenhang mit den soeben skizzierten Entwicklungen fallen viele neue Schlagworte. Einleitend soll geklärt werden, wie bestimmte Begriffe im Rahmen dieser Arbeit verwendet werden.
Stephan Graf von Plettenberg
Kapitel 3. Systematisierung und Anwendungsbeispiele
Zusammenfassung
Abhängig vom Grad der Digitalisierung und der Vernetzung lassen sich drei Stufen der Fernkontrolle unterscheiden. Produkte, bei denen die unmittelbare Kontrolle mit Übergabe auf den Nutzer übergeht, befinden sich auf der ersten Stufe der Fernkontrolle. Dabei handelt es sich um Sachen mit Steuerungssoftware, die keine Verbindung zum Internet aufbaut.
Stephan Graf von Plettenberg
Kapitel 4. Selbsthilfe
Zusammenfassung
Smart Locks dienen ihrem Verwender zur Durchsetzung von Interessen gegenüber dem Adressaten. Sie werden so konzipiert, dass der Adressat bei Aktivierung des Smart Locks vor vollendete Tatsachen gestellt wird. Er muss daraufhin aktiv werden, wenn er den Zustand vor Aktivierung des Smart Locks wiederherstellen will.
Stephan Graf von Plettenberg

Besitzschutz im BGB

Frontmatter
Kapitel 5. Historische Entwicklung
Zusammenfassung
Das Besitzrecht ist keine Neuschöpfung des Gesetzgebers des BGBs, sondern blickt auf eine über 2000 Jahre lange Entstehungsgeschichte zurück. Unabhängig voneinander entwickelten sich im römischen und germanischen Recht Rechtsinstitute, die bis heute den Besitzschutz prägen. Einfluss nahm auch das kanonische Recht. Im gemeinen Recht vermischten sich die unterschiedlichen Rechtsinstitute.
Stephan Graf von Plettenberg
Kapitel 6. Systematik des Besitzschutzes
Zusammenfassung
Der erste Abschnitt des 3. Buchs (Sachenrecht) des BGB ist mit „Besitz“ überschrieben. Das ist nicht falsch, trifft allerdings den Kern der Regelungen nicht. Denn erstens sind nicht alle gesetzlichen Regelungen zum Besitz in diesem Abschnitt enthalten, vgl. §§ 809–811 BGB zur Vorlegung von Sachen, §§ 836, 837 BGB zur deliktischen Haftung des Eigenbesitzers eines Grundstücks bzw. eines Gebäudes, § 1006 BGB, § 1007 BGB und Vorschriften zu dinglichen Rechten.
Stephan Graf von Plettenberg
Kapitel 7. Telos des Besitzschutzes
Zusammenfassung
Bis heute ist das Telos des Besitzschutzes umstritten. Im Laufe der Zeit hat sich eine Vielzahl an Theorien entwickelt, die hier kurz dargestellt und analysiert werden sollen.
Stephan Graf von Plettenberg

Verbotene Eigenmacht durch Smart Locks

Frontmatter
Kapitel 8. Sind Smart Locks am Eigenmachtverbot zu messen?
Zusammenfassung
Der BGH entschied am 26.10.2022 den soweit ersichtlich in Deutschland ersten Fall zur Nutzung eines Smart Locks.
Stephan Graf von Plettenberg
Kapitel 9. Subsumtion von Smart Locks unter § 858 BGB
Zusammenfassung
Im Folgenden wird untersucht, unter welchen Voraussetzungen die Aktivierung eines Smart Locks verbotene Eigenmacht ist. Dabei werden die verschiedenen Positionen von Rechtsprechung und Literatur anhand der Tatbestandsmerkmale zur verbotenen Eigenmacht dargestellt und analysiert.
Stephan Graf von Plettenberg
Kapitel 10. Fernzugriff und Sachherrschaft
Zusammenfassung
Drei zentrale Probleme stehen hinter der Frage, ob ein Smart Lock eine Besitzstörung verursacht.
Stephan Graf von Plettenberg
Kapitel 11. Lösung der Beispielsfälle
Zusammenfassung
Sperrt der Anbieter einen E-Scooter bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, liegt regelmäßig verbotene Eigenmacht vor. Denn der Nutzer ist alleiniger unmittelbarer Besitzer. Durch die Sperrung verkürzt der Anbieter den Schutzbereich des Besitzes.
Stephan Graf von Plettenberg

Smart Locks in der Praxis

Frontmatter
Kapitel 12. Vertragsgestaltung
Zusammenfassung
Wesentliche Voraussetzung für die rechtswirksame Verwendung eines Smart Locks ist eine vertragliche Vereinbarung. Denn anderenfalls liegt regelmäßig ein Sachmangel bei Gefahrenübergang bzw., sobald das Smart Lock aktiviert wird, ein Mietmangel vor.
Stephan Graf von Plettenberg
Kapitel 13. Rechtliche Umsetzungsrisiken
Zusammenfassung
Der Einsatz eines Smart Locks könnte als Erpressung und als Nötigung strafbar sein, §§ 253 und 240 StGB. „Eine Strafbarkeit nach § 253 StGB setzt voraus, dass die Bereicherung nach der materiellen Rechtslage zu Unrecht angestrebt wird. Daran fehlt es, wenn der Täter auf den Vermögensvorteil einen fälligen, einredefreien Anspruch besitzt oder irrtümlich davon ausgeht, ein entsprechender Anspruch bestehe.
Stephan Graf von Plettenberg
Kapitel 14. Individualrechtsschutz gegen Smart Locks
Zusammenfassung
Wird ein Smart Lock aktiviert und dadurch verbotene Eigenmacht verübt, kommen für den Adressaten verschiedene Verteidigungsmöglichkeiten in Betracht. Naheliegend sind Selbsthilferechte, insbesondere die Besitzwehr und Besitzkehr gem. § 859 BGB, wenn das Aktivieren des Smart Locks verbotene Eigenmacht, § 858 BGB, ist.
Stephan Graf von Plettenberg
Kapitel 15. Ergebnisse
Zusammenfassung
Eingriffe in den Besitz sind an § 858 BGB zu messen. Das gilt unabhängig davon, ob der Eingriff durch einen Menschen oder durch ein Computerprogramm erfolgt. Die Tatbestandsmerkmale des § 858 BGB bieten die notwendige Handhabe, um die auftretenden rechtlichen Probleme interessengerecht zu lösen.
Stephan Graf von Plettenberg
Backmatter
Metadata
Title
Smart Locks und verbotene Eigenmacht
Author
Stephan Graf von Plettenberg
Copyright Year
2024
Electronic ISBN
978-3-658-46364-9
Print ISBN
978-3-658-46363-2
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-46364-9