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31-03-2020 | Sonnenenergie | Interview | Article

"Erzielbarer Gewinn macht Photovoltaikanlagen rentabel"

Author: Sylvia Meier

3:30 min reading time

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Interviewee:
Jürgen Wittlinger

Jürgen K. Wittlinger ist erfahrener Fachbuchautor und Sachgebietsleiter in einem Finanzamt für Körperschaften.

Photovoltaikanalagen können für viele Unternehmen eine lohnenswerte Investition sein, erklärt Jürgen Wittlinger. Dabei sind auch steuerliche Aspekte interessant.

Springerprofessional.de: Auf vielen Betriebsgebäuden findet man heute Photovoltaikanlagen. Für welche Firmen sind sie überhaupt interessant?

Die betriebswirtschaftliche Rentabilität für eine Photovoltaikanlage orientiert sich primär nicht an den verschiedenen Wirtschaftszweigen. Vielmehr können die folgenden Faktoren Einfluss haben und werden oftmals die Entscheidung für eine Photovoltaikanlage positiv mitentscheiden. Zu nennen ist vor allem ein geeignetes Firmengebäude, das heißt eine ausreichend große Dachfläche mit der richtigen Dachneigung, Himmelsrichtung und statischer Tragfähigkeit. Von Vorteil ist zudem ein hoher Eigenbedarf an dem mit der Photovoltaikanlage erzeugten Strom. Denn angesichts der immer geringeren Einspeisevergütung ist die Höhe der selbst verbrauchten Strommenge mittlerweile ein wesentlicher Faktor um eine Anlage wirtschaftlich betreiben zu können.

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Photovoltaikanlagen im Steuerrecht

Steuerliche Grundlagen zur Nutzung der Sonnenenergie

Durch staatliche Förderung (EEG) und stetige Verbesserungen im Wirkungsgrad von Solaranlagen wird diese Form der Energiegewinnung immer attraktiver. Neben der Förderung gilt es, die steuerrechtlichen Vorteile optimal zu nutzen. Das Werk gibt dazu einen praxisnahen Leitfaden.

Die Anschaffung einer Photovoltaikanlage, gerade wenn es sich um ein größeres Projekt handelt, ist kostspielig. Wie können Unternehmen das finanzieren?

Seltsamerweise hält sich diese Auffassung ziemlich hartnäckig. Nein, eine Photovoltaikanlage ist heutzutage keine kostspielige Investition mehr. Handelt es sich um eine größere Fläche für die Anlage, dann führt dies durchaus zu einer größeren Investition, die oftmals nicht aus den vorhandenen finanziellen Mitteln gestemmt werden kann. Doch hierbei ist es vorteilhaft, dass die extreme Niedrigzinssituation anhält. Kurzum, es dürfte derzeit kein größeres Problem sein, für die Investition in eine Photovoltaikanlage einen Darlehensgeber zu finden.

Was hat es mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) auf sich?

Im EEG wird die bevorzugte Stromeinspeisung aus erneuerbaren Energiequellen ins Stromnetz geregelt. Die Netzbetreiber sind zum Anschluss und zur Abnahme verpflichtet. Der zweite Kernpunkt des EEG ist die garantierte Einspeisevergütung. Diese gibt dem Betreiber einer Photovoltaikanlage einen sicheren kalkulatorischen Rahmen vor. Auch wenn es immer mal kritische Stimme gibt - mit den Regelungen im EEG ist es gelungen, der erneuerbaren Energieerzeugung zum wirtschaftlichen Durchbruch zu helfen.

Wie lange wird eine Anlage nach dem EEG gefördert und was passiert danach?

Die Einspeisevergütung wird für das Jahr der Inbetriebnahme und die folgenden 20 Jahre garantiert. Zwar sinken die Vergütungssätze nachhaltig. Dies betrifft jedoch immer nur die später installierten Photovoltaikanlagen.

Was passiert danach?

Die ersten durch das EEG geförderten Anlagen sind im Jahr 2000 in Betrieb gegangen, sodass diese ab 2021 ohne Einspeisevergütung dastehen werden. Dies wird eine spannende Zeit, denn es stellen sich insbesondere zwei Fragen: Wer nimmt den erzeugten Strom ab? Und vor allem auch zu welchem Preis? Sicher wird sein, dass auch in 2021, wie auch in allen nachfolgenden Jahren, der Strom aus den aus der EEG-Förderung fallenden Anlagen benötigt wird. Auf Seiten der Netzbetreiber werden derzeit Modelle überlegt, in welcher Weise die Abnahme des Stroms für beide Seiten technisch und finanziell lukrativ erfolgen kann. Ich bin sehr zuversichtlich, dass der Markt zweifellos eine Lösung finden wird.

Welche steuerlichen und bilanziellen Folgen bringt die Anschaffung einer Photovoltaikanlage für ein Unternehmen mit sich?

Dieser Punkt wird einem Unternehmen, das in eine Photovoltaikanlage zu investieren plant, keine grauen Haare wachsen lassen. Denn die Photovoltaikanlage stellt unstrittig Anlagevermögen dar, ist als solches zu aktivieren und die Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten sind über die Nutzungsdauer mit 20 Jahren hinweg abzuschreiben. Die erhaltene Einspeisevergütung führt zu Betriebseinnahmen, die Abschreibung der Anschaffungskosten wird durch die Buchung der AfA als Betriebsausgabe berücksichtigt. Auch alle weiteren Aufwendungen für den Betrieb der Anlage, wie Versicherung, Wartung und vieles mehr, führen zu Betriebsausgaben. Dies ist jedem bereits aktiven Unternehmen von anderen Wirtschaftsgütern des Betriebes vertraut.

Was macht die Investition in eine Photovoltaikanlage so rentabel?

Keine Frage, der damit erzielbare Gewinn! Zwar sind die Einspeisevergütungen nachhaltig gesunken, doch im Gleichschritt auch die Aufwendungen für eine Photovoltaikanlage. Deshalb kann eine Anlage auch heute durchaus rentabel und mit einer beachtlichen Rendite betrieben werden. Zudem gibt es einige Möglichkeiten, den Ertrag einer Photovoltaikanlage zu optimieren. Dies sowohl in technischer als auch in steuerlicher Hinsicht. Beispielhaft nenne ich dazu den Investitionsabzugsbetrag beziehungsweise die Sonder-AfA nach § 7g EStG.

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