2011 | OriginalPaper | Chapter
Stakeholderholderpriorisierung als Herausforderung für die verbandliche Leistungsdarstellung
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Verbände als bedarfswirtschaftliche Betriebe, die sich in ihrer Arbeit idealtypisch dem Dienstprinzip verpflichtet fühlen, nach haushaltswirtschaftlichen Prinzipien geführt werden und von unbestimmten Mitgliedern getragen werden,
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sind ein fester Bestandteil unserer Gesellschaft. Als karitative, soziokulturelle, politische, religiöse und wirtschaftliche Organisationen, werden Verbände auf Grund ihrer bedarfswirtschaftlichen Ausrichtung dem Nonprofit-Sektor zugerechnet. Die Mitgliedschaft bei Verbänden im engeren Sinne ist freiwillig und demokratisch, das heißt, dass die Mitglieder, insbesondere über die Mitgliederversammlung, als oberstes Entscheidungsorgan grundlegend über die Verbandspolitik bestimmen.
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Mit Witt et al.
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sollen im Folgenden drei Typen von Verbänden unterschieden werden: Eigeninteressen-, Fremdinteressen- und Gesamtinteressenverbände. Bei ersteren erfolgt die Gründung zur Verwirklichung der mitgliedschaftlichen Eigeninteressen. Wünsche, Anforderungen und Kritik der Mitglieder spielen hierbei eine zentrale Rolle. Während bei Fremdinteressenverbänden Klienten als Leistungsempfänger im Zentrum des verbandlichen Handelns stehen, dienen Gesamtinteressenverbände nicht bestimmten Gruppeninteressen, sondern allgemeinen Interessen. Die dominanteste Rechtsform in Verbänden in Deutschland ist der eingetragene Verein.