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04-01-2017 | Steuerarten | Nachricht | Article

Abgeltungsteuer soll vor dem Aus stehen

Author: Barbara Bocks

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Seit ihrer Einführung im Jahr 2009 steht die Abgeltungsteuer in der Kritik. Jetzt könnte sie abgeschafft werden. Warum einige Experten dafür sind.

Das Wahljahr 2017 in Deutschland beginnt mit einer politischen Kehrtwende. Die Parteien der Bundesrepublik sind sich laut Medienberichten einig, die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge abschaffen zu wollen. Dafür plädiere beispielsweise Thomas Oppermann, Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion. „Wir wollen die gleiche steuerliche Behandlung für Kapital und Arbeit. Ich finde es falsch, wenn Arbeitseinkommen höher besteuert werden als Einkommen aus Kapital und Vermögen“, argumentierte er. Bereits Ende Oktober 2016 informierte das Land Brandenburg darüber, dass es im Bundesrat eine Gesetzesinitiative zur Abschaffung der Abgeltungsteuer starten wolle. Statt dem pauschalen Steuersatz von 25 Prozent sollen Kapitaleinkünfte dem persönlichen Einkommensteuersatz unterworfen werden.

Anfang 2009 wurde mit der Abgeltungssteuer ein erweiterter Steuerabzug auf Kapitalerträge nach § 20 Einkommensteuergesetz (EStG) eingeführt, erklärt die Steuerberaterin Birgitta Dennerlein im Gabler Wirtschaftslexikon. Die Abgeltungsteuer ist eine Quellensteuer auf Kapitalerträge und beläuft sich auf den einheitlichen Steuersatz von 25 Prozent zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer, die dann zu acht bis neun Prozent der Abgeltungsteuer laut § 32 d I und § 52 a I EStG abgeführt werden muss. Hieraus ergibt sich eine Gesamtsteuerbelastung von knapp 28 Prozent, berechnet Dennerlein. Der Abgeltungsteuer unterliegen grundsätzlich alle Kapitalerträge im Privatvermögen. Hierunter fallen beispielsweise Zinsen, Dividenden, Erträge aus Investmentfonds oder Zertifikaten, aber auch aus Stillhaltergeschäften, erläutert Dennerlein.

Fiskus ist auch an Auslandskonten interessiert

Die bundesdeutschen Parteien fordern nun einhellig, dass Zinsen und Dividenden beispielsweise wieder nach dem individuellen Einkommensteuersatz belastet werden. Im Gegensatz zu den knapp 28 Prozent Steuerbelastung auf Kapitalerträge müssen Erwerbstätige derzeit bis zu 45 Prozent ihres Arbeitseinkommens versteuern. Mit dem ab 2017 geltenden automatischen Informationsaustausch von Finanzdaten unter Ländern entfällt außerdem die Berechtigung für die Abgeltungssteuer, da deutsche Finanzämter künftig auch über Auslandskonten Bescheid wüssten, soll SPD-Fraktionschef Oppermann erklärt haben.

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2017 | OriginalPaper | Chapter

Grundlagen

Source:
Kapitalertragsteuer und Abgeltungsteuer verstehen

2017 | Book

Ertragsteuern

Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer

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