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2014 | Book | 6. edition

Steuerliche Behandlung von Unterstützungskassen

Authors: Andreas Buttler, Manfred Baier

Publisher: VVW

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Table of Contents

Frontmatter
I. Einführung
Zusammenfassung
Die Unterstützungskasse ist die älteste Durchführungsform der betrieblichen Altersversorgung. Die ersten Kassen wurden bereits Mitte des 19. Jahrhunderts gegründet, lange bevor 1891 erstmals eine gesetzliche Absicherung der Arbeiterschaft für den Invaliditätsfall eingeführt wurde. Zu den Pionierunternehmen gehörten z. B. die Gute Hoffnungshütte, Krupp, Siemens und die Farbwerke Hoechst. Ziel dieser ersten Unterstützungskassen war es vor allem, die Arbeitnehmer für Notfälle abzusichern.
Andreas Buttler, Manfred Baier
II. Besteuerung beim Trägerunternehmen
Zusammenfassung
Die steuerlichen Fragen beim Trägerunternehmen einer Kasse beziehen sich vor allem darauf, in welcher Höhe Zuwendungen als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden können. In der Praxis sind hinsichtlich der Zuwendungsregelungen vor allem folgende Arten von Unterstützungskassen von Bedeutung:
  • Pauschal dotierte Unterstützungskassen:
    Diese Kassen nutzen die Freiheit der Vermögensanlage aus und investieren alle erhaltenen Zuwendungen in verschiedene Kapitalanlagen, überwiegend in Form von Darlehensgewährungen an ihre Trägerunternehmen. Die gesetzlichen Zuwendungs- bzw. Dotierungsmöglichkeiten orientieren sich hier an pauschalen Regeln. Gelegentlich werden diese Kassen auch als reservepolsterfinanziert bezeichnet, da die möglichen Zuwendungen per Gesetz der Finanzierung eines Reservepolsters dienen.
  • Rückgedeckte Unterstützungskassen
    Diese Kassen verschaffen sich die Mittel für die Versorgungsleistungen ausschließlich durch den Abschluss von Rückdeckungsversicherungen.
Andreas Buttler, Manfred Baier
III. Besteuerung der Unterstützungskasse
Zusammenfassung
Unterstützungskassen, die in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins, einer GmbH oder einer Stiftung geführt werden, sind juristische Personen des privaten Rechts und damit grundsätzlich voll körperschaftsteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 KStG). Unter bestimmten Voraussetzungen können sie jedoch von der Körperschaftsteuer befreit werden. Über die Befreiung wird am Ende jedes Wirtschaftsjahres neu entschieden. Dabei genügt es, wenn die verlangten Voraussetzungen zu diesem Zeitpunkt erfüllt sind. Die Verhältnisse während des abgelaufenen Wirtschaftsjahres sind nicht zu berücksichtigen (R 11 Abs. 2 KStR). Wurde während des Wirtschaftsjahres also gegen eine der Bedingungen verstoßen, so tritt die Steuerpflicht nicht ein, wenn der Verstoß bis zum Ende des Jahres wieder rückgängig gemacht bzw. beseitigt wird.
Andreas Buttler, Manfred Baier
IV. Besteuerung beim Versorgungsberechtigten
Zusammenfassung
Für die Besteuerung von Versorgungsversprechen und Leistungen aus einer Unterstützungskasse gelten die gleichen Grundsätze wie bei unmittelbaren Pensionszusagen. Eine Steuerpflicht besteht nur, wenn dem Arbeitnehmer Leistungen zugeflossen sind. Die Zuwendungen des Arbeitgebers an die Unterstützungskasse orientieren sich zwar an den Leistungsanwärtern, sie gelangen aber nicht in deren Verfügungsbereich, sondern gehören zum Vermögen der Kasse. Es fehlt deshalb während der Anwartschaftsphase an den Grundlagen für eine Besteuerung.
Andreas Buttler, Manfred Baier
V. Sonderfragen
Zusammenfassung
In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Trägerunternehmen aus einer Unterstützungskasse ausscheiden. Im Folgenden wird unterstellt, dass nach dem Ausscheiden auch keine Mitarbeiter oder Rentner des Trägerunternehmens mehr über die Unterstützungskasse versorgt werden sollen. Das (ehemalige) Trägerunternehmen muss somit eine anderweitige Versorgung der Mitarbeiter bereitstellen, sofern nicht im Ausnahmefall ein Widerruf der Zusage möglich ist. Die Gründe für das Ausscheiden sind vielfältig. So kann es z. B. sein, dass das Trägerunternehmen einer Konzernunterstützungskasse verkauft wird und deshalb zwingend ausscheidet oder das Trägerunternehmen ist mit dem gewählten Durchführungsweg nicht mehr zufrieden. Auch bei geplanter Liquidation eines Unternehmens muss zuvor die Mitgliedschaft in der Unterstützungskasse beendet werden.
Andreas Buttler, Manfred Baier
VI. Musterdokumente einer Gruppenunterstützungskasse e.V.
Andreas Buttler, Manfred Baier
VII. Textteil
Andreas Buttler, Manfred Baier
Backmatter
Metadata
Title
Steuerliche Behandlung von Unterstützungskassen
Authors
Andreas Buttler
Manfred Baier
Copyright Year
2014
Publisher
VVW
Electronic ISBN
978-3-86298-314-8
DOI
https://doi.org/10.33283/978-3-86298-314-8