Skip to main content
Top

05-12-2013 | Steuerrecht | Schwerpunkt | Article

Aktienverluste noch dieses Jahr mit Gewinnen verrechnen

Author: Barbara Bocks

1:30 min reading time

Activate our intelligent search to find suitable subject content or patents.

search-config
print
PRINT
insite
SEARCH
loading …

Die Frist für Anleger, um Verluste aus Aktiengeschäften vor 2009 verrechnen zu können, verstreicht am 15.12. Über den Spielraum der Institute.

2009 wurde die Abgeltungssteuer auf private Kapitalerträge und Gewinne aus Wertpapierverkäufen eingeführt. Diese Regelung gilt verbindlich für Aktien, die ab 2009 gekauft wurden, wie Springer-Autor Michael Port und Fabian Steinlein erläutern. Nur noch in diesem Jahr senken Verluste aus Aktiengeschäften, die mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten verrechnet werden, die Kapitalertragsteuer von Anlegern.

Letzte Möglichkeit zur Verrechnung ist der 15. Dezember 2013. Ab diesem Datum gilt: Der Ausgleich ist nur noch innerhalb der gleichen Einkommensart zulässig. Also können Aktienanleger ihre Verluste nur noch mit Gewinnen aus Aktien ausgleichen und nicht wie zuvor mit anderen Kapitalanlagen. Dies beschreiben die Springer-Autoren Oliver Rhodius und Johannes Lofing in ihrem Buch "Kapitalertragsteuer und Abgeltungsteuer verstehen" (Seite 191).

Keine festen Zeitpunkte zur Verrechnung

Die Hausbank muss sich um die Verlustverrechnung kümmern. Generell haben die Geldinstitute dabei einen großen inhaltlichen Spielraum wegen fehlender Detailvorgaben der Finanzverwaltung. So kann das Kreditinstitut den Zeitpunkt flexibel festgelegen, an denen es die Verluste verrechnet. Die meisten Banken sind mittlerweile dazu übergegangen, dies mehrmals im Kalenderjahr oder gar täglich vorzunehmen. So können sie die Kapitalertragsteuer für die Kunden minimieren, sagen die Steuerexperten Rhodius und Lofing.

Was in welchen Verlusttopf gehört

Kreditinstitute nutzen zwei unterschiedliche Verlustverrechnungstöpfe (Seite 195), um die Kapitalertragsteuer zu ermitteln. Welche Finanzprodukte dem allgemeinen und dem Aktientopf zugeordnet werden, darüber geben Rhodius und Lofing einen groben Überblick:

Wertpapiertyp

Aktien im Sinne der
Verlustverrechnung

Allgemeiner Verlust-
verrechnungstopf

Aktienverlust-
verrechnungstopf

Inländische Aktie

Ja

Nein

Ja

Ausländische Aktie

Ja

Nein

Ja

Aktienfonds

Nein

Ja

Nein

Aktienzertifikate

Nein

Ja

Nein

ADRs, GDRs und IDRs

(American/Global/International

depository receipt)

Ja

Nein

Ja

Rechte (z.B. Bezugsrechte)

Nein

Ja

Nein

Deutsche REITs
(Real Estate Investment Trust)

Ja

Nein

Ja

Andere REITs

Nein

Ja

Nein

Lesen Sie auch:

Was Kreditinstitute bei der Kapitalertragssteuer beachten sollten

print
PRINT

Related topics

Background information for this content

2011 | OriginalPaper | Chapter

Abgeltungsteuer im Kurzüberblick

Source:
Kapitalmaßnahmen

2009 | OriginalPaper | Chapter

Einführung

Source:
Aktien-Zertifikate

2012 | OriginalPaper | Chapter

Real Estate Investment Trusts (REITs)

Source:
Real Estate Investment