Die Frist für Anleger, um Verluste aus Aktiengeschäften vor 2009 verrechnen zu können, verstreicht am 15.12. Über den Spielraum der Institute.
2009 wurde die Abgeltungssteuer auf private Kapitalerträge und Gewinne aus Wertpapierverkäufen eingeführt. Diese Regelung gilt verbindlich für Aktien, die ab 2009 gekauft wurden, wie Springer-Autor Michael Port und Fabian Steinlein erläutern. Nur noch in diesem Jahr senken Verluste aus Aktiengeschäften, die mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten verrechnet werden, die Kapitalertragsteuer von Anlegern.
Letzte Möglichkeit zur Verrechnung ist der 15. Dezember 2013. Ab diesem Datum gilt: Der Ausgleich ist nur noch innerhalb der gleichen Einkommensart zulässig. Also können Aktienanleger ihre Verluste nur noch mit Gewinnen aus Aktien ausgleichen und nicht wie zuvor mit anderen Kapitalanlagen. Dies beschreiben die Springer-Autoren Oliver Rhodius und Johannes Lofing in ihrem Buch "Kapitalertragsteuer und Abgeltungsteuer verstehen" (Seite 191).
Keine festen Zeitpunkte zur Verrechnung
Die Hausbank muss sich um die Verlustverrechnung kümmern. Generell haben die Geldinstitute dabei einen großen inhaltlichen Spielraum wegen fehlender Detailvorgaben der Finanzverwaltung. So kann das Kreditinstitut den Zeitpunkt flexibel festgelegen, an denen es die Verluste verrechnet. Die meisten Banken sind mittlerweile dazu übergegangen, dies mehrmals im Kalenderjahr oder gar täglich vorzunehmen. So können sie die Kapitalertragsteuer für die Kunden minimieren, sagen die Steuerexperten Rhodius und Lofing.
Was in welchen Verlusttopf gehört
Kreditinstitute nutzen zwei unterschiedliche Verlustverrechnungstöpfe (Seite 195), um die Kapitalertragsteuer zu ermitteln. Welche Finanzprodukte dem allgemeinen und dem Aktientopf zugeordnet werden, darüber geben Rhodius und Lofing einen groben Überblick:
Wertpapiertyp | Aktien im Sinne der | Allgemeiner Verlust- | Aktienverlust- verrechnungstopf |
Inländische Aktie | Ja | Nein | Ja |
Ausländische Aktie | Ja | Nein | Ja |
Aktienfonds | Nein | Ja | Nein |
Nein | Ja | Nein | |
ADRs, GDRs und IDRs (American/Global/International depository receipt) | Ja | Nein | Ja |
Rechte (z.B. Bezugsrechte) | Nein | Ja | Nein |
Deutsche REITs | Ja | Nein | Ja |
Andere REITs | Nein | Ja | Nein |
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