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11-12-2019 | Steuerrecht | Schwerpunkt | Article

Steuererleichtungen helfen Mittelstand bei FuE-Projekten

Author: Michael Zahm

3:30 min reading time

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Viele Mittelständler tun sich schwer, Fördermittel für Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE) von EU, Bund oder Land zu bekommen. Nun erhalten deutsche Unternehmen für ihre innovativen Projekte Unterstützung durch das Steuerrecht.

Oft scheitert die Förderung innovativer Projekte an der Bürokratie und den Gutachtern. Häufig passen auch die Unternehmensdaten nicht zu den Anforderungen der bekannten Förderprogramme. Doch in Deutschland naht Abhilfe: Ab kommendem Jahr können Unternehmen FuE-Personalausgaben steuerlich geltend machen. Die steuerliche Zulage muss zwar ebenfalls beantragt werden, allerdings werden die Anforderungen und die bürokratischen Hürden wohl geringer sein.

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Produktinnovationen

Die Entwicklung neuer Produkte ist ein zentrales Thema in vielen Unternehmen. Es geht dabei um die Frage, welches Produkt das Unternehmen in der Zukunft verkauft. Soll ein Unternehmen dauerhaft den Wettbewerb am Markt überstehen, müssen die zukünftigen Produkte regelmäßig geplant und hinterfragt werden.

Vor- und Nachteile der Steuererleichterung

Ein immenser Vorteil gegenüber der klassischen Projektförderung ist, dass mit dem Start innovativer Projekte nicht auf die Genehmigung der Förderung gewartet werden muss. Bei der bisher üblichen Förderung müssen Betriebe zunächst einen sehr umfangreichen Antrag stellen und mit dem Projektstart meist bis zur Bewilligung der Gelder warten. Das kann sich über Monate hinziehen und steht den schneller werdenden Entwicklungszyklen der Wirtschaft entgegen.

Nachteil des sogenannten Forschungszulagengesetzes, das der Bundestag Anfang November verabschiedete: Der Bund fördert mit einem vergleichsweise geringen Satz von 25 Prozent. Außerdem werden nur die Personalkosten inklusive der Arbeitgeberleistungen zu den Sozialabgaben sowie Auftragsentwicklungen berücksichtigt, nicht aber weitere Kosten, wie Material, Reisekosten oder Geräte.

Nur eine Fördervariante ist möglich

Wesentlich ist, dass sich die Unternehmen pro Projekt entscheiden müssen, ob sie auf die klassische Projektförderung setzen oder die steuerliche Förderung. Deshalb sollten kleinere und mittlere Unternehmen prüfen, welche Förderung optimal ist, denn eine Doppelförderung für ein FuE-Projekt ist ausgeschlossen. 

Diese Tipps können dabei helfen, die richtige Entscheidung zu treffen: 

  1. Zunächst prüfen, ob eine herkömmliche Projektförderung möglich ist
    Unternehmen können hier deutlich höhere Zuschussquoten von bis zu 60 Prozent erhalten und weitere Kostenblöcke ansetzen. Somit ist eine höhere Förderung möglich, auch wenn diese Mittel der Versteuerung als außergewöhnlicher Ertrag unterliegen und deshalb nachträglich deutlich reduziert werden. Falls kein Zuschuss möglich oder sinnvoll ist, können mittelständische Unternehmen immer noch die Steuerzulage nutzen.  
  2. Prüfen, ob sich die steuerliche Zulage lohnt
    Bis zu 500.000 Euro pro Jahr und Unternehmen sind möglich. Auch wenn Anforderungen und Bürokratismus gegenüber der klassischen Projektförderung geringer sind, besteht trotzdem Aufwand für Beantragung der Projekte, Dokumentation und Abrechnung des Aufwandes. Als Faustformel könnte sich erweisen, dass sich ab vier Personen in der Forschung und Entwicklung der bürokratische Aufwand für Antrag und Nachweis finanziell lohnt.
  3. Produkte oder Prozesse optimieren reicht nicht
    Trotz niedrigeren Anforderungen muss das Vorhaben grundsätzlich der Grundlagenforschung, der angewandten Forschung oder der experimentellen Entwicklung dienen. Deshalb reicht voraussichtlich keine Optimierung und müssen in den Projekten Risiken bestehen.
  4. Früh beginnen, den Entwicklungsaufwand zu dokumentieren
    Größter Unterschied der beiden Fördervarianten ist, dass die steuerliche Förderung erst rückwirkend nach Abschluss des Geschäftsjahres der Firma beantragt werden kann. Der Entwickler muss die Projektkosten jedoch ab Start der Förderung für das Finanzamt nachvollziehbar dokumentieren und von anderen Projekten abgrenzen können. Deshalb empfiehlt es sich, ab Anfang kommenden Jahres sämtliche Stunden des Personals inklusive der Führungskräfte bis zum Geschäftsführer für laufende FuE-Projekte zu dokumentieren.
  5. Ein Beispiel verdeutlicht die Unterschiede
    Ein Unternehmen plant ein Entwicklungsprojekt über zwei Jahre. Der Personalaufwand liegt bei etwa 36 Personenmonaten und Personalkosten betragen 175.000 Euro. Aufgrund der Komplexität und zur Ergänzung interner Ressourcen bindet das Unternehmen zusätzlich spezialisierte Auftragnehmer ein, die 25.000 Euro kosten, etwa für die Entwicklung spezieller Softwaretools. Als Benchmark zur Bewertung der steuerlichen Förderung wird das praxisnahe und flexible Mittelstandsförderprogramm des BMWi (ZIM) genommen.

Eine Modellrechnung verdeutlicht, mit wie viel Geld Unternehmen bei FuE-Projekten je Förderung rechnen können:

Projektkosten

ZIM-Förderung

steuerliche Zulage

Personal

175.000 €

175.000 €

Pauschale beziehungsweise AG-Sozialabgaben

175.000 €

35.000 €

FuE-Unteraufträge

25.000 €

25.000 €

berücksichtigte Kosten der jeweiligen Förderung

375.000 €

235.000 €

Förderbetrag

131.250 €

58.750 €

Pro Jahr
(angenommen 50 Prozent)

65.624 €

29.375 €

Auch wenn die ZIM-Förderung in diesem Beispiel nur bei 35 Prozent liegt – das Ergebnis ist eindeutig: Wenn eine Zuschussförderung möglich ist, hat diese Vorteile gegenüber der Zulage. 

Für aufwändige oder bislang nicht förderfähige Projekte ergibt sich jedoch mit der Zulage eine neue Fördermöglichkeit - vor allem wenn es gelingt, den Verwaltungsaufwand für den Antrag und den Nachweis der geleisteten FuE-Stunden gering zu halten. Eine qualifizierte Förderberatung entlastet und optimiert zudem die Finanzierung.

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