Skip to main content
Top

04-09-2015 | Steuerrecht | Schwerpunkt | Article

Kostenlos Strom tanken

Author: Sylvia Meier

1:30 min reading time

Activate our intelligent search to find suitable subject content or patents.

search-config
print
PRINT
insite
SEARCH
loading …

Können Arbeitnehmer künftig ihre Elektrofahrzeuge kostenlos an der Ladestation des Arbeitgebers aufladen?

Elektromobilität soll nach Ansicht des Bundesrats noch mehr subventioniert werden. Aus diesem Grund wurde der Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität eingebracht. Im Gesetzesentwurf wird beschrieben, dass es zum 1. Januar 2014 erst rund 12.000 Elektroautos gab, davon 3.100 von privaten Haltern. Die Zielsetzung der Bundesregierung sieht vor, dass bis 2020 eine Million Elektroautos auf Deutschlands Straßen fahren.

Ist die Akzeptanz für Elektrofahrzeuge noch nicht vorhanden? Mit dieser Frage befasst sich auch Springer-Autorin Kathrin Dudenhöffer in ihrer Studie "Akzeptanz von Elektroautos in Deutschland und China - Eine Untersuchung von Nutzungsintentionen im Anfangsstadium der Innovationsdiffusion". Sie betont (Seite 317): "Die vorliegende Arbeit zeigt die Ursache der geringen Verkaufszahlen von Elektrofahrzeugen auf: Es besteht weder ein Problem auf Angebots- noch auf Nachfrageseite. Die neue Technologie wurde bisher schlichtweg falsch vermittelt."

Steuerliche Förderung für Elektroautos

Mit steuerlichen Anreizen erhofft der Bundesrat sich nun, das Thema Elektromobilität noch attraktiver zu machen. Geplant ist deshalb eine Steuerbefreiung für das von Arbeitgebern gewährte kostenfreie oder verbilligte Aufladen privater Elektroautos. Mit anderen Worten: Arbeitnehmer sollen dann die Ladestation des Arbeitgebers für ihr Elektroauto nutzen können, ohne das dies lohnsteuerliche Konsequenzen mit sich bringt.

Sonderabschreibungen

Außerdem sollen Sonderabschreibungen im betrieblichen Bereich für Elektrofahrzeuge und Ladevorrichtungen Unternehmen zu entsprechenden Investitionen motivieren:

  • 2015: 50 Prozent,
  • 2016: 40 Prozent,
  • 2017: 30 Prozent und
  • 2018 und 2019: 20 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

Der Gesetzesentwurf wurde im August 2015 vom Bundesrat an den Bundestag übermittelt. Ob das Gesetz - wie vorgeschlagen - verabschiedet wird, bleibt abzuwarten.

print
PRINT

Background information for this content

2015 | Book

Akzeptanz von Elektroautos in Deutschland und China

Eine Untersuchung von Nutzungsintentionen im Anfangsstadium der Innovationsdiffusion