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23-06-2023 | Steuerrecht | Interview | Article

"Steuerliche Optimierung macht Photovoltaikanlagen wirtschaftlicher"

Author: Sylvia Meier

3:30 min reading time

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Die steuerliche Behandlung kleinerer Photovoltaikanlagen wurde gesetzlich neu geregelt. Springer-Autor Jürgen Wittlinger erläutert im Interview die neuen Entwicklungen und erklärt, warum Investitionen nun noch attraktiver werden.

Jürgen K. Wittlinger ist erfahrener Fachbuchautor und Sachgebietsleiter in einem Finanzamt für Körperschaften.


springerprofessional.de: Durch die Energiekrise scheinen nachhaltige Themen noch einmal deutlicher in den Fokus zu rücken. Insbesondere bei vielen Unternehmen. Wie ist Ihre Wahrnehmung? Und werden hierdurch Photovoltaikanlagen immer beliebter?

Jürgen Wittlinger: Ja, das ist auch meine Wahrnehmung. Das Thema Energie ist in den letzten Monaten auf allgemeines Interesse in der Breite der Gesellschaft gestoßen. Dazu haben sicherlich die erheblichen Preissteigerungen für Energie ganz entscheidend beigetragen. Und mit den steigenden Strompreisen sind die bereits bisher konkurrenzfähigen alternativen Energiequellen noch lukrativer geworden. Dies trägt auch zu dem aktuellen Boom der Photovoltaikanlagen bei, für welche die Nachfrage regelrecht explodiert ist.

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2023 | Book

Photovoltaikanlagen im Steuerrecht

Steuerliche Grundlagen zur Nutzung der Sonnenenergie

Durch staatliche Förderung (EEG) und stetige Verbesserungen im Wirkungsgrad von Solaranlagen wird diese Form der Energiegewinnung immer attraktiver. Neben der Förderung gilt es, die steuerrechtlichen Vorteile optimal zu nutzen. 

Die 4. Auflage dieses Buches berücksichtigt zahlreichen Änderungen, die bei der Förderung einer Photovoltaikanlage durch das EEG eingetreten sind. Daraus ergeben sich auch umfangreiche Auswirkungen auf die Besteuerung einer Photovoltaikanlage. 

Wer in eine Photovoltaikanlage investieren will, muss sich unweigerlich auch mit steuerlichen Folgen auseinandersetzen. Hier haben sich bei der Einkommensteuer einige gesetzliche Neuregelungen ergeben. Was hat sich geändert? 

Auch wenn eine Photovoltaikanlage eine wirtschaftlich sinnvolle und sich tragende Investition ist, so kann diese mit einer steuerlichen Optimierung gleichwohl noch wirtschaftlicher werden. Zudem hat der Gesetzgeber mit dem Jahressteuergesetz 2022 die Besteuerung von Photovoltaikanlagen ganz erheblich vereinfacht. Dies gilt für kleinere Photovoltaikanlagen an oder auf einem Gebäude mit einer Leistung von bis zu 15 beziehungsweise 30 Kilowatt-Peak (kWp).

Wer bisher eine Photovoltaikanlage installiert und den produzierten Strom zumindest teilweise in das Stromnetz eingespeist hat, wurde dadurch zu einem Gewerbetreibenden mit Einkünften aus Gewerbebetrieb. Dies hat manchen Steuerzahler abgeschreckt. Das sah auch der Gesetzgeber, weshalb ab 1. Januar 2022 eine Steuerfreiheit für kleinere Photovoltaikanlagen geschaffen worden ist. Diese Änderung hat den Charme, dass die bisherigen steuerlichen Belastungen und insbesondere auch der Aufwand für die steuerliche Gewinnermittlung mit der erforderlichen Anlage EÜR weggefallen ist - ein echter Bürokratieabbau!

Und was hat sich bei der Umsatzsteuer getan?

Auch bei der Umsatzsteuer hat der Gesetzgeber Änderungen vorgenommen, welche die Besteuerung ab 1. Januar 2023 deutlich vereinfachen. Bis Ende 2022 war mit der Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage und dem Einspeisen des erzeugten Stroms auch der umsatzsteuerliche Status eines Unternehmers verbunden. Die Umsätze mit dem produzierten Strom waren zu versteuern. Zum Ausgleich wurde in der Regel zur sogenannten Regelbesteuerung optiert um dadurch die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer aus der Anschaffung der Photovoltaikanlagen als sogenannte Vorsteuer abziehen zu können. Das war mit viel Bürokratie und Aufwand verbunden, zumal ein Steuerzahler meist nicht mit der Steuerart Umsatzsteuer vertraut war. 

Durch die gesetzliche Änderung fällt beim Erwerb einer kleineren Photovoltaikanlage keine Umsatzsteuer mehr an, denn es gilt der neu geschaffene Steuersatz mit null Prozent. Mangels in Rechnung gestellter Umsatzsteuer aus der Anschaffung der Photovoltaikanlage kann der Betreiber ein sogenannter Kleinunternehmer bleiben. Er erspart sich damit die umsatzsteuerlichen Pflichten. Auch dies ist eine erfreuliche Vereinfachung.

Was gilt für Altanlagen?

Bei allen bisherigen Änderungen zur Besteuerung von Photovoltaikanlagen galt das Prinzip, dass die Änderungen jeweils ab einem bestimmten Investitionsstichtag galten. Für bereits bestehende Anlagen galten die bisherigen Regelungen weiter. Dieses Prinzip wurde bei der aktuellen Änderung nur noch für die Umsatzsteuer beibehalten. Wer in 2022 eine Photovoltaikanlage erworben hat, für den gelten die bisherigen umsatzsteuerlichen Regelungen grundsätzlich auch in den Jahren 2023 und folgend fort.

Anders jedoch bei der Einkommensteuer: Die ab 2022 geltende Steuerfreiheit betrifft auch alle zuvor installierten kleineren Photovoltaikanlagen. Die Einnahmen daraus sind seit 1. Januar 2022 steuerfrei, die damit zusammenhängenden Ausgaben können steuerlich nicht mehr geltend gemacht werden.

Was macht eine Investition in eine Photovoltaikanlagen gerade für Unternehmen interessant?

Da gibt es mehrere Gründe. Zu nennen ist die Produktion des eigenen Stroms und die damit einhergehende Versorgungssicherheit. Auch die absehbaren beziehungsweise gut kalkulierbaren Kosten für die Stromproduktion sind im Zeitalter stark schwankender - meist steigender - Strompreise eine zuverlässige Basis bei unternehmerischen Planungen. Hinzu kommt für kleinere Photovoltaikanlagen, dass sich die steuerliche Handhabung angesichts der Steuerfreiheit beziehungsweise des Nullsteuersatzes deutlich vereinfacht hat und keinen zusätzlichen Aufwand mehr verursacht.

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