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24-10-2018 | Stickstoffoxide | Nachricht | Article

Mainz muss Konzept für Diesel-Fahrverbote vorlegen

Author: Sven Eisenkrämer

1:30 min reading time

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Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz verpflichtet die rheinland-pfälzische Landeshauptstadt, die Maßnahmen ihres Luftreinhalteplans auszuweiten. Ausdrücklich nennt das Gericht auch, dass Mainz Fahrverbote vorbereiten muss.

Die Stadt Mainz ist vom Verwaltungsgericht Mainz verurteilt worden, bei der Fortschreibung ihres Luftreinhalteplans nachzubessern. Bis zum 1. April 2019 muss Mainz den geltenden Luftreinhalteplan 2016 – 2020 so modifizieren, dass schnellstmöglich der Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 µg/m3 im Stadtgebiet eingehalten wird. Dabei muss die Verwaltung ausdrücklich auch die Erforderlichkeit von Fahrverboten für Dieselfahrzeuge in die Überlegungen mit einbeziehen und solche Fahrverbote in einem Konzept festhalten.

Maßnahmen sind "nicht ausreichend"

Im Urteil des Verwaltungsgerichts vom 24. Oktober, das noch nicht in schriftlicher Form vorliegt, stellten die Richter fest, dass der derzeitige Luftreinhalteplan keine ausreichenden Maßnahmen zur zeitnahen Einhaltung des Grenzwerts für NO2 enthalte. Deswegen müsse Mainz zusätzlich ein Konzept für Dieselfahrverbote mit einarbeiten. 

Sollte mit den bereits angekündigten Maßnahmen (zum Beispiel Umrüstung der ÖPNV-Busse mit SCR-Filtern, Modernisierung der Busflotte durch Euro-6-Dieselbussen und alternativ angetriebenen Bussen), anderen Sofortmaßnahmen oder einer Verhaltensänderungen der Verkehrsteilnehmer (wie dem Umstieg auf den ÖPNV) die Einhaltung des NO2-Grenzwerts im Mittel der ersten sechs Monate 2019 nicht erreicht werden können, muss Mainz weitere Maßnahmen ab spätestens dem 1. September 20119 anordnen. Darunter könnten dann – unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit – auch Fahrverbote sein, heißt es in einer Gerichtsmitteilung.

Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe. Das Urteil ist noch nicht rechstkräftig, eine Berufung zum rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgericht in Koblenz wurde zugelassen.

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