Zusammenfassung
Die Tourismuspolitik der Europäischen Union (EU) wurde mit dem Vertrag von Lissabon als eigenständiges Politikfeld etabliert. Die primärrechtliche Grundlage sind Art. 6 und 195 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Die Tourismuspolitik hat einen ausgeprägten Querschnittscharakter und bildet eine Schnittstelle zwischen Politikfeldern wie Verkehr, Umwelt, Binnenmarkt, Verbraucherschutz, Beschäftigung und Regionalentwicklung. Das Mandat der Europäischen Kommission ist darauf beschränkt, die tourismuspolitisch relevanten Politiken der EU-Mitgliedstaaten zu koordinieren und bei Bedarf, unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips, zu unterstützen. Um Innovation, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Tourismusbranche zu stärken, bringt die EU relevante Stakeholder zusammen, fördert Benchmarking-Prozesse und stellt unterschiedliche Finanzierungsinstrumente bereit. Eine weitergehende Institutionalisierung des Politikfelds ist bislang trotz zahlreicher Bemühungen des Europäischen Parlaments nicht erfolgt.