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09-05-2017 | Umwelt | Schwerpunkt | Article

Umweltmediation als Mittel in der Umweltplanung

Authors: Dr. Katharina Franziska Braig LL.M., Angela Ehlers-Hofherr

2:30 min reading time

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Kritiker führen gegen die Umweltmediation häufig an, dass Initiatoren sie als legitimiertes Verfahren vorschützen, um Gegner eines umweltrelevanten Vorhabens auszuschalten.

Wozu Umweltmediation?

Aktuell setzen sich Regierende auf Bundes- und Länderebene für das Verfahren der Umweltmediation ein. Als Instrument der Konfliktlösung eignet sich Umweltmediation besonders zur Anwendung bei Großprojekten. Beispiele sind der Ausbau von Stromtrassen oder der Bau von Windenergieanlagen. Hier ist das Spannungsfeld gegensätzlicher Interessen enorm: Aus Sicht der Regierung hat der Klimaschutz und die Versorgungssicherheit besonders hohe Bedeutung. Für Vorhabenträger und einzelne Nutznießer (z.B. Flächenanbieter) steht hingegen der wirtschaftliche Gewinn im Vordergrund. Oft stehen dem Interesse der Energiewende der Umwelt- und Naturschutz sowie eine kleine Gruppe von Leidtragenden gegenüber. Zwar können umweltbezogene Vorhaben nur unter Beachtung umweltgesetzlicher und immissionsschutzrechtlicher Vorgaben sowie der Nachbarbelange realisiert werden. Die gesetzlichen Planungs- und Verwaltungsverfahren stoßen jedoch beim Interessenausgleich an Grenzen. Zum einen erreichen diese oft nicht alle Betroffenen, zum anderen sind der Umfang und der Zeitpunkt der Beteiligung festgeschrieben. Auch können interne Strukturen das Interesse der entscheidungsbefugten Politiker oder Verwaltungsfachleute so prägen, dass sie die Bedürfnisse der Beteiligten nicht ausreichend wahrnehmen können. Hier kann die Umweltmediation die herkömmliche Öffentlichkeitsbeteiligung sowie Widerspruchs- und Klagemöglichkeiten ergänzen.

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Mediationsverfahren

Mediation genügt verschiedenen Grundsätzen: Allparteilichkeit: Die MediatorInnen sind allparteilich. Freiwilligkeit: Die Medianden nehmen freiwillig am Prozess teil. Verantwortlichkeiten: Die MediatorInnen haben Prozessverantwortung, die Medianden …

Die Umweltmediation ist ein freiwilliges, klar strukturiertes Verfahren, bei dem alle Betroffenen nach einer gemeinsamen Lösung suchen. Unterstützt werden sie dabei von allparteilichen Mediatoren. Die Entscheidungskompetenz bleibt jedoch bei Politik und Verwaltung. Die Umweltmediation kann die jeweilige Entscheidung durch die Einbringung zusätzlicher Aspekte ergänzen und damit qualitativ verbessern.

Erfolgsfaktoren für Umweltmediation

Um ein Umweltmediationsverfahren erfolgreich durchzuführen, sind einige Punkte von zentraler Bedeutung:

Bevor eine Umweltmediation beginnt, muss klar sein, welche Gestaltungsspielräume existieren. Mediationsverfahren finden im Idealfall vor einer behördlichen oder politischen Entscheidung statt. Nur so kann das Ergebnis der Mediation überhaupt Einfluss auf die Entscheidungsträger nehmen (es wird z.B. in den Projektantrag für das Behördenverfahren oder das politische Entscheidungsverfahren aufgenommen) und eröffnet Verhandlungsspielräume für eine langfristige Lösung.

Die Umweltmediation bietet auch denjenigen eine Möglichkeit zur Mitsprache, die im förmlichen Verfahren keine Parteistellung haben. Dies setzt voraus, dass Mediatoren eine Konfliktfeldanalyse durchführen. Bei einer Vielzahl an Beteiligten werden Vertreter gewählt, welche die Möglichkeit haben, regelmäßig mit ihrer Interessengruppe in Verbindung zu treten. Zudem wird allen Beteiligten eine gleichrangige Verhandlungsposition eingeräumt, alle haben z. B. den gleichen Informationsstand unabhängig von ihrer Machtposition. Auch über die Frage der Vertraulichkeit ist eine Einigung zu erzielen.

Es ist wichtig, dass die Mediatoren nicht aus dem unmittelbaren Kreis der Betroffenen kommen und kein Eigeninteresse am Verfahren oder seinem Ergebnis haben. Hierzu gehört auch, dass Mediatoren offenlegen, wer ihr Auftraggeber ist.

Entscheidend ist schließlich, dass die zu erwartende positive Auswirkung und der zeitliche und finanzielle Aufwand für alle Beteiligten in einem akzeptablen Verhältnis stehen.

Wenn die beschriebenen Qualitätsmerkmale gewährleistet sind, kann ein Interessenausgleich gelingen.

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