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07-05-2019 | Unternehmensgründung | Schwerpunkt | Article

Gründer müssen bei der Wahl der Rechtsform auf Details achten

Author: Sylvia Meier

4:30 min reading time

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Bei der Gründung eines Unternehmens muss eine Rechtsform gewählt werden. Für die Entscheidung, welche die richtige ist, spielen steuerliche Gesichtspunkte eine wichtige Rolle, aber nicht nur.
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2018 wurden viele Unternehmen in Deutschland gegründet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) berichtet, sind im vergangenen Jahr 668.724 Gewerbe angemeldet worden. Gerade in ihrer Anfangszeit sind die finanziellen Möglichkeiten der jungen Unternehmen oft sehr begrenzt. Das setzt das Management unter enormem Druck. Nicht nur, dass sich das Unternehmen zunächst am Markt positionieren muss, auch der Weg zur passenden Finanzierung ist oft mühevoll. Die Gründer müssen von Beginn an für alle Probleme und Fragestellungen Informationen sammeln und Entscheidungen treffen. Häufig fehlt es ihnen dabei an Erfahrung und gerade rechtliche oder steuerrechtliche Stolpersteine werden zu spät erkannt.

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Die Haftung ist für Investoren wichtig

Eine der wesentlichen Fragen lautet: In welcher Rechtsform soll die Firma  gegründet werden? Hieraus ergeben sich unterschiedliche rechtliche und steuerliche Folgen, wie etwa die der Haftung des Gründers oder des Managements. Für Banken und Investoren hat die Rechtsform deshalb besondere Bedeutung. Denn mögliche Haftungsfolgen beeinflussen die Kreditvergabe sowie die Konditionen. Auf der steuerrechtlichen Seite ist es Gründern vor allem wichtig, die Steuerbelastung in der Anfangszeit möglichst niedrig zu halten. 

Die Springer-Autoren Steffen Huber und Axel Rinnert stellen in ihrem Buch "Rechtsformen und Rechtsformwahl" (Seite 157) fest: "Die Besteuerung der einzelnen Rechtsformen stellt oft das einzige Kriterium der Wahl der richtigen Rechtsform dar. Zwar ist dieses Kriterium nicht zu unterschätzen. Jedoch sind auch weitere Kriterien wie zum Beispiel die Gründungsvoraussetzungen oder die formalen Anforderungen im Zusammenhang mit der Verwaltung der einzelnen Rechtsformen wesentlich und sollten in die Überlegungen der Wahl der geeigneten Rechtsform mit einbezogen werden."

Gründer müssen Vor- und Nachteile abwägen

Ein Patentrezept für die richtige Entscheidung gibt es nicht. Jedes Unternehmen muss individuell für seine Geschäftstätigkeit Vor- und Nachteile der jeweiligen Rechtsformen abwägen. Bei der Unternehmensbesteuerung spielen vor allem folgende Steuerarten eine Rolle:

  • Einkommensteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Umsatzsteuer
  • Gewerbesteuer

"Die Einkommensteuer stellt die Steuer für die natürlichen Personen, Einzelunternehmer und Personengesellschaften dar und die Körperschaftsteuer jene für die juristischen Personen", erklären Huber und Rinnert. Personengesellschaften sind beispielsweise offene Handelsgesellschaften (OHG) oder Kommanditgesellschaften (KG). Juristische Personen sind beispielsweise Kapitalgesellschaften, Genossenschaften oder Vereine. 

Auswirkungen der Besteuerungsarten

Die Besteuerung mit der Körperschaftsteuer erscheint für manch einen Gründer auf den ersten Blick attraktiver als die Einkommensteuer. Das hängt mit dem günstigen Steuersatz von derzeit 15 Prozent zusammen. Die Einkommensteuer kann aufgrund der Progression dagegen wesentlich höher sein. Wann die eine oder die andere Besteuerungsart verwendet wird, hängt mit dem Steuersubjekt zusammen. Bei Personengesellschaften wird der Gesellschafter besteuert, bei juristischen Personen die Gesellschaft. 

In dieser Unterscheidung lauern aber auch einige Fallstricke. Vielen Gründern ist beispielsweise bei der täglichen Arbeit nicht klar, dass etwa bei einer Kapitalgesellschaft die strenge Trennung von Gesellschafter- und Gesellschaftsebene enorm wichtig ist. "Ist dieses Prinzip den einzelnen Gesellschaftern nicht klar, drohen Konfrontationen mit dem Finanzamt aufgrund verdeckter Gewinnausschüttungen oder es erfolgt der berüchtigte Griff in die Kasse der Gesellschaft, weil der Gesellschafter fälschlicherweise von einem Entnahmerecht wie bei der Personengesellschaft ausgeht." Ob die Steuerbelastung bei Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften höher ist, hängt also auch von der Regelung zur Gewinnausschüttung ab.

Steuerbelastung ist nur ein Kriterium

Doch in der Gründungsphase junger Unternehmen sind viele Entwicklungen nicht vorhersehbar. Daher wählen vor allem viele Kleinstunternehmen eine Rechtsform, die möglichst unkompliziert ist, auch wenn die Steuerbelastung bei einer anderen Wahl möglicherweise niedriger wäre. So kommen in Deutschland Einzelunternehmen besonders häufig vor. Sie führen laut Destatis die Liste der Rechtsformen (Stand September 2017) mit Abstand an:

  • 2.148.896 Einzelunternehmen
  • 394.001 Personengesellschaften
  • 720.852 Kapitalgesellschaften
  • 218.111 sonstige Rechtsformen

Die Rechtsform beeinflusst die Rechnungslegung

Einzelkaufleute haben zum Beispiel erleichterte Bedingungen, was die Rechnungslegung angeht. Werden bestimmte Umsatz- und Jahresüberschussschwellenwerte nicht überschritten, sind sie nicht zur Buchführung und auch nicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet. In vielen Fällen reicht also eine einfache Einnahmenüberschussrechnung. 

Gesellschaften wiederum müssen hier mehr Pflichten erfüllen, die zeitlich und finanziell viel Aufwand mit sich bringen. Huber und Rinnert weisen darauf hin (Seite 181 ff.), dass sich außerdem die Pflicht bestimmter Gesellschaften zur Offenlegung ihrer Rechnungslegung nachteilig auswirken kann: "Hierdurch sind die Gesellschaften gezwungen, ihre Bilanz samt Anhang, Jahresabschluss ggf. einschließlich der Gewinn- und Verlustrechnung, Lagebericht, Bestätigungsvermerk, Bericht des Aufsichtsrats, Entsprechenserklärung des Vorstands, Konzernabschluss und Konzernlagebericht innerhalb einer bestimmten Frist beim elektronischen Bundesanzeiger einzureichen und bekannt zu machen, sodass jeder Interessierte sich über die Zahlen und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens informieren kann."

Der Einzelfall entscheidet

Neben den genannten Aspekten gibt es noch zahlreiche weitere steuerliche Faktoren, die zu bedenken sind, etwa  

  • der Gewerbesteuerfreibetrag in Höhe von 24.500 Euro für Personengesellschaften und Einzelkaufleute oder  
  • die Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuer, die nur für bestimmte Unternehmen infrage kommt. 

Unternehmensgründer sollten also verschiedene Blickwinkel einnehmen und die spezielle Situation ihres Betriebes betrachten. Je nach Unternehmensgröße kann es attraktiver sein, von Erleichterungen in der Rechnungslegung zu profitieren und dafür möglicherweise eine höhere Steuerbelastung hinzunehmen. Die einzelnen steuerlichen Besonderheiten je nach Rechtsform stellen Huber und Rinnert in ihrem Buch detailliert vor.

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