2011 | OriginalPaper | Chapter
Verbände als Betriebe
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Das Thema, über das ich vortragen möchte, habe ich genannt: „Verbände als Betriebe“; und ich unterscheide zunächst Verbände im engeren Sinn von Verbänden im weiteren Sinn.
Im engeren Sinn
handelt es sich um Zusammenschlüsse von Personen und/oder Betrieben zu anderen als zu Erwerbszwecken; wobei indirekt durchaus Erwerbszwecke verfolgt werden können. So ist die Verbandswirtschaft nicht identisch mit der Gemeinwirtschaft, sondern es gibt lediglich eine Überschneidungsfläche. Verbände, die für die Industrie tätig sind oder für den Handel oder für das Bankwesen (wie der Bundesverband Deutscher Banken, der Bundesverband der Deutschen Industrie oder Großhandels- und Einzelhandelsverbände), sind zwar nicht unmittelbar für Erwerbszwecke tätig, mittelbar aber schon, da die meisten der Verbandsmitglieder beziehungsweise alle Erwerbsunternehmungen sind.