Das Bundeskabinett hat jetzt die Novellierung der Chemikalien-Verbotsverordnung – kurz ChemVerbotsV – beschlossen. Damit ist ein weiterer Schritt in Richtung Neufassung vollzogen.
Die im Jahr 1993 erlassene Chemikalien-Verbotsverordnung regelt zum einen Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens bestimmter Stoffe, Gemische und Erzeugnisse. Zum anderen normiert sie allgemeine Anforderungen, die beachtet werden müssen, wenn bestimmte Stoffe und Gemische an andere abgegeben werden sollen.
Die in der bisher gültigen ChemVerbotsV geregelten Verbote bedürfen im Kontext zur ReaCh-Verordnung einer grundlegenden Überarbeitung und müssen auf den national noch fortbestehenden Regelungsbedarf reduziert werden. Und die bisherigen Abgabevorschriften sind grundlegend überarbeitungsbedürftig, weil sie an Chemikalien-Kennzeichnungsregelungen anknüpfen, die nach der wirksam gewordenen CLP-Verordnung überholt sind. Als Nächstes wird sich der Bundesrat mit diesem Thema befassen.