"Der Schutz persönlicher Daten ist zwar in einer von Informationen bestimmten Welt richtig und wichtig, doch für Kleinbetriebe, die die meisten Versicherungsagenturen nun mal sind, bedeutet die DSGVO einen Riesenaufwand", erklärt Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK).
Die Agenturen müssen sich bis Ende Mai mit insgesamt 99 Artikeln der Grundverordnung beschäftigen. Spätestens dann muss jeder Vermittlerbetrieb ein rechtssicheres Datenschutzmanagement implementiert haben, um weiterhin rechtssicher personenbezogene Informationen von Kunden im Zuge eines Versicherungsabschlusses zu speichern, zu erheben und mit Geschäftspartnern teilen zu können.
Online-Hilfe durch den BVK
Der BVK unterstützt seine Mitglieder bei der Umstellung und hält für alle Vertriebswege Merkblätter, Checklisten und Formulare für Datenschutz-Einwilligungserklärungen bereit. Die Unterlagen könnten über den internen Mitgliederbereich der BVK-Website abgerufen werden.
Mitglieder können darüber hinaus gegen Honorar eine individuelle Beratung durch die Datenschützer der Gindat GmbH erhalten. "Auf diese Weise", sagt BVK-Präsident Heinz, "sollten unsere Mitglieder gut für die neuen Herausforderungen gewappnet sein."