Das Once-Only-Prinzip bedeutet, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Standarddaten der Verwaltung nur einmal mitteilen müssen und diese die Informationen dann untereinander austauschen. Bundes-CIO Dr. Markus Richter erläutert den Stand und die derzeitigen Projekte.
Welche Rolle spielt das Once-Only-Prinzip bei der Digitalisierung der Verwaltung?
Das Prinzip der einmaligen Erfassung von Daten ist ein entscheidender Baustein. Damit können wir die Verwaltungsdigitalisierung auf die nächste Qualitätsstufe heben. Deshalb ist das auch im Reifegradmodell des Onlinezugangsgesetzes (OZG) abgebildet. Für alle OZG-Leistungen gilt, dass sie bis Ende des Jahres 2022 auch digital angeboten werden müssen – das Once-Only-Prinzip ist dann die nächste Stufe, an der bereits intensiv gearbeitet wird. Wir denken das Once Only Prinzip also mit, beispielsweise beim Digitale-Familienleistungen-Gesetz: Bei der Bündelung der Antragsprozesse für Familienleistungen sollen die Bürgerinnen und Bürger die notwendigen Nachweise möglichst nicht mehr selbst beibringen müssen, sondern einwilligen können, dass die zuständige Behörde diese selbst bei anderen öffentlichen Stellen einholt.
Was bringt Once-Only für die Bürgerinnen und Bürger?
Die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen erwarten zu Recht, dass in staatlichen Registern bereits gespeicherte Daten nicht bei jeder Beantragung von Verwaltungsleistungen umständlich herausgesucht und neu eingereicht werden müssen. Once Only wird aus Nutzersicht einfachere Verwaltungsleistungen ermöglichen und auch die Bearbeitungszeiten innerhalb der Verwaltung deutlich verkürzen. Das Entlastungspotenzial für Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft und auch die Verwaltung ist gewaltig und liegt im Milliardenbereich. Doch Once Only umzusetzen bedeutet viel Arbeit im Maschinenraum der Verwaltung, aber da sind wir dran.
An welchen Projekten arbeiten Sie gerade?
Das Digitale-Familienleistungen-Gesetz habe ich ja schon genannt. Aktuell arbeiten wir auch an einem Gesetzentwurf, der ein registerübergreifendes Identitätsmanagement vorsieht und damit wesentliche Grundlagen für eine Realisierung des Once Only Prinzips legt. Ich bin zuversichtlich, dass wir hier schon in Kürze einen entscheidenden Schritt weiter sind. Und wir entwickeln gemeinsam mit unseren Partnern in Bund und Ländern eine Gesamtarchitektur für eine interoperable, once-only-fähige Registerlandschaft.
Was passiert auf europäischer Ebene?
Dort wird gerade ein grenzüberschreitendes Once-Only-System entwickelt. Wir unterstützen das und beziehen das in die notwendige Weiterentwicklung der deutschen Registerlandschaft gleich mit ein. Sie sehen, wir kommen voran!
Weitere Antworten von Dr. Markus Richter zur Verwaltungsdigitalisierung und zum E-Government lesen Sie im Interview in der innovativen Verwaltung 9/2020.