Welche rechtlichen Bausteine für eine Verkehrswende vor Ort gibt es? Eine Studie zeigt, wie Verkehrsflächen beruhigt, neu geordnet oder dem Fuß- und Radverkehr zugeteilt werden können.
Inzwischen rollen in Deutschland fast 50 Millionen Autos über die Straßen. Für die Kommunen wird es daher immer drängender, verkehrs-, umwelt- und gesundheitspolitische Bedürfnisse zu vereinen. Aber solange Autos im Straßenraum rechtlich privilegiert bleiben, dürften Lösungen für lebenswerte Räume mit größerer Aufenthaltsqualität in den Städten und Gemeinden scheitern.
Diese Position wird in der Studie „Rechtliche Bausteine für eine strategische Neuausrichtung der Mobilitätswende in Kommunen“ des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) vertreten. Die Untersuchung liefert rechtliche Bausteine für eine Mobilitätswende vor Ort, beispielsweise indem Kommunen mehr Flächen für den Fuß- und Radverkehr vorsehen, verkehrsberuhigte Bereiche einrichten oder Parkraum neu ordnen.
Straßenverkehrsrecht gilt als Schlüssel
Laut Studie liegt den Schlüssel zum Erfolg im Straßenverkehrsrecht. Die derzeitigen Regelungen hemmen nach Einschätzung der Autorinnen und Autoren eine gezielte Förderung der Mobilitätswende, da die Gesetze zu sehr auf die Verkehrssicherheit zielten. Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Straßenverkehrsordnung (StVO) müssten novelliert werden. Reformen würden es den Kommunen erleichtern, Ziele der städtebaulichen Entwicklung, des Klima- und Umweltschutzes, aber auch der Gesundheit wirksam zu verfolgen und schneller zu erreichen.
Die BBSR-Untersuchung hebt zudem die Rolle von Bebauungsplänen hervor. Sie ermöglichten es den Kommunen, Verkehrsflächen gezielt festzulegen und Straßen für andere Nutzungen umzuwidmen. „Kommunen sollten das Planungsinstrument zu einem integralen Bestandteil ihrer Verkehrspolitik machen und sich dabei eng mit den Straßenverkehrsbehörden abstimmen“, heißt es in der Publikation.
Gesetzeslücke schließen
Die Studie identifiziert zudem eine Lücke in der deutschen Gesetzgebung hinsichtlich integrierter kommunaler Verkehrskonzepte. Sie empfiehlt, eine Vorschrift in das Baugesetzbuch (BauGB) aufzunehmen, um die methodische und inhaltliche Gestaltung dieser Konzepte zu regeln und somit eine ganzheitliche Berücksichtigung von Klima- und Umweltschutz, Gesundheit und städtebaulicher Entwicklung auf kommunaler Ebene sicherzustellen. Denn der lokale Verkehr sei „naturgemäß untrennbar mit den Flächenfestlegungen der Bebauungspläne verbunden“.