Für die öffentliche Verwaltung ist es ein große Herausforderung, für Bürger und Unternehmen aus EU-Staaten eine Erleichterung. Denn künftig soll es deutlich einfach werden, bürokratische Themen grenzüberschreitend zu organisieren. Mithilfe des zentralen digitalen Zugangstors sollen Informationen und Verwaltungsverfahren, die derzeit für Nutzer im jeweiligen Inland zur Verfügung stehen, nun auch für Nutzer aus anderen Mitgliedstaaten und in einer zusätzlichen EU-Sprache zugänglich sein. Insgesamt sieht der Maßnahmenkatalog vor, das 13 wichtige Verwaltungsverfahren wie die Beantragung einer Geburtsurkunde, die Anmeldung eines Kraftfahrzeugs, eine Unternehmensgründung oder die Beantragung von Sozialleistungen in zwei Sprachen online nutzbar sein müssen. Darauf haben sich die Mitgliedstaaten in der Europäischen Kommission nun geeinigt.
Hinzu kommt das Grunddaten, die schon von nationalen Behörden erfasst wurden, nur einmal vorgelegt werden. Diese sollten anschließend auf Antrag des Nutzers zugänglich gemacht werden, so dass sie für die meisten wichtigen grenzüberschreitenden Verfahren wiederverwendet werden können.
E-Government vorantreiben
„Das zentrale digitale Zugangstor ist ein großer Schritt, um den EU-Binnenmarkt leichter zugänglich zu machen - es wird neue berufliche und persönliche Möglichkeiten für Menschen und Unternehmen in der gesamten EU eröffnen. Es stellt außerdem einen starken Anreiz dar, um die öffentlichen Verwaltungen durch die Entwicklung ehrgeiziger und nutzerorientierter E-Government-Strategien zu modernisieren“, kommentiert EU-Binnenmarktkommissarin Elżbieta Bieńkowska.
Geld- und Zeitersparnis
Das zentrale digitale Zugangstor sei die Antwort auf den Bedarf der Nutzer in einer digitalen Welt. Zudem könnten Unternehmen ersten Schätzungen zufolge dadurch jährlich mehr als elf Milliarden Euro einsparen und EU-Bürger würden bis zu 855.000 Stunden weniger für bürokratische Themen aufwenden. Von der Initiative würden laut der Kommission beispielsweise Bürger profitieren, die in ein anderes EU-Land ziehen oder dort Geschäfte tätigen, aber auch jene, die im eigenen Land bleiben wollen. Sie setze zudem Anreize für Mitgliedstaaten, E-Government-Strategien einzuführen, um einen modernen und effizienten öffentlichen Dienst anbieten zu können.
Wann die Anforderungen umgesetzt sind bleibt abzuwarten. Klar ist, das es für die Behörden in den EU-Staaten eine strukturelle und organisatorische Kraftanstrengung ist, die eine effiziente Steuerung erfordert.