2010 | OriginalPaper | Chapter
Voraussetzungen für eine zielführende Argumentation schaffen
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Für alle Berater, die bereits die gesamte Kundensituation analysieren, bevor sie Angebote machen, gibt es eine gute Nachricht. Seit dem 01.01.2010 müssen Wertpapierdienstleistungsunternehmen jede Anlageberatung in Finanzinstrumenten gegenüber Privatkunden schriftlich protokollieren. Eine Ausfertigung dieses Protokolls ist dem Kunden spätestens vor dem Geschäftsabschluss zur Verfügung zu stellen. Die Einhaltung der neuen Anforderung wird Gegenstand der WpHG-Prüfung sein. Verstöße gegen die neuen Anforderungen können von der BaFin mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.