Hinsichtlich des winterlichen Wärmeschutzes ist zwischen dem Mindestwärmeschutz und dem energiesparenden Wärmeschutz zu unterscheiden. Während der energiesparende Wärmeschutz aus ökonomischen Gründen anzustreben ist und für ein behagliches Raumklima eine wesentliche Grundvoraussetzung darstellt, ist der Mindestwärmeschutz essentiell für die bestimmungsgemäße Nutzbarkeit eines Gebäudes: Durch Mindestanforderungen an den Wärmeschutz der Bauteile wird ein hygienisches Raumklima sowie ein dauerhafter Schutz der Baukonstruktion gegen klimabedingte Feuchte-Einwirkungen sichergestellt.
Mindestens genauso wichtig wie die Begrenzung des Energiebedarfs im Winter ist die Schaffung eines thermisch behaglichen Nutzungsumfelds im Sommer. In diesem Sinne gilt es, die Raumtemperatur auf ein erträgliches Maß zu begrenzen, d.h. Überhitzungen zu vermeiden.
Seit Einführung der Energieeinsparverordnung 2009 ist das Periodenbilanzverfahren gemäß DIN V 4108-6 im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Nachweises nicht mehr zulässig. Trotzdem bietet es sich als überschaubares und leicht nachzuvollziehendes Handrechenverfahren für eine überschlägige Bilanz des Energiebedarfs von Gebäuden an. Auch die Ergebnisgenauigkeit ist im Vergleich zu den Monatsbilanzverfahren für viele Fälle recht gut, zumindest wenn keine übermäßig komplexe Gebäudetechnik vorhanden ist.
Die Frostsicherheit von Gebäudegründungen wird im Allgemeinen durch eine Ausführung gemäß DIN 1054, Abschnitt 7.1.2 angestrebt. Demnach muss, sofern die Frostsicherheit nicht auf andere Weise nachgewiesen wird, der Abstand von der dem Frost ausgesetzten Fläche bis zur Sohlfläche der Gründung mindestens 0,80 m betragen. Ein alternatives Verfahren zum Nachweis der Frostsicherheit enthält DIN EN ISO 13793. Demnach können Frosthebungen auf drei verschiedene Weisen vermieden werden:
a.
die Gründungstiefe Hf reicht bis unter die Frosteindringtiefe H0 (es ist also: Hf ≥ H0)
b.
das frostempfindliche Erdreich wird bis unter die Frosteindringtiefe entfernt und durch frostunempfindliches Material ersetzt
c.
die Gründung wird wärmegedämmt, um zu verhindern, dass das Erdreich unterhalb der Gründung gefriert.
Grundsätzlich besteht heutzutage im Zusammenhang mit energiesparenden Bauweisen stets die Notwendigkeit, Lüftungswärmeverluste auf ein notwendiges Maß zu reduzieren. Was aber ist dieses notwendige Maß?
Im Allgemeinen ist das Empfinden des Menschen als Gebäudenutzer das Maß zur Beurteilung des Raumklimas, so z.B. in Wohn- und Verwaltungsbauten. Abweichungen von dieser Regel sind bei solchen Bauten anzutreffen, wo andere Nutzungsfaktoren maßgebend sind (z.B. Stallungen, Gewächshäuser, Produktionshallen, Tiefkühllager) und der Nutzer sich demnach den Forderungen von Produktion, Lagerung oder Lebensbedingungen von Pflanzen und Tieren unterordnen muss.