2019 | OriginalPaper | Chapter
Wann gilt ein Terminplan als grob über den Haufen geworfen?
Author : Andreas Kropik
Published in: Aktuelle Entwicklungen in Baubetrieb, Bauwirtschaft und Bauvertragsrecht
Publisher: Springer Fachmedien Wiesbaden
Activate our intelligent search to find suitable subject content or patents.
Select sections of text to find matching patents with Artificial Intelligence. powered by
Select sections of text to find additional relevant content using AI-assisted search. powered by
Behandelt wird die Frage, wann ein Terminplan als über den Haufen geworfen anzusehen ist. Dieser Umstand hat Bedeutung für eine allfällig vereinbarte Vertragsstrafe; sie entfällt dann, genauso wie auch verbindliche Fristen für den Unternehmer entfallen. Diese Konsequenz war schon mehrmals Gegenstand von oberstgerichtlichen Entscheidungen. Konkrete und universell anwendbare Richtwerte, wann ein Terminplan über den Haufen geworfen gilt, hat der OGH allerdings bislang nicht genannt.