Skip to main content
Top

11-10-2017 | Wasserkraft | Kommentar | Article

Wasserkraft und Gewässerökologie – ein unlösbarer Konflikt?

Author: Franz Untersteller MdL

2:30 min reading time

Activate our intelligent search to find suitable subject content or patents.

search-config
print
PRINT
insite
SEARCH
loading …

In Baden-Württemberg wird auf die ökologischen Grenzen der Wasserkraft mit einer neuen Förderrichtlinie reagiert. Umweltminister Franz Untersteller kommentiert zum 11. Seminar Kleinwasserkraft.

Die Förderung der Wasserkraft trägt zur Energiewende bei – ökologisch intakte Gewässer sind die Voraussetzung für den guten Zustand gemäß der Wasserrahmenrichtlinie.

Anhand dieser beiden Thesen wird ein Spannungsfeld deutlich, das für eine nachhaltige Umweltpolitik eine große Herausforderung darstellt. Mit den Anforderungen zur Einhaltung der Klimaschutzziele einerseits und einem großen Nutzungsbedarf der aquatischen Umwelt andererseits ist es besonders wichtig, für beide Themenbereiche möglichst eine Win-Win-Situation zu erreichen.

Editor's recommendation

01-10-2017 | Forschung

Energiewende nicht ohne Wasserkraft — Forschungsschwerpunkte am IHS

Große Betriebsbereiche von Turbinen in der Wasserkrafttechnologie resultieren automatisch im Off-Design-Betrieb der Maschinen. Diese Betriebsbedingungen sind meist mit wirbelbehafteten Strömungsfeldern verknüpft und führen zu einer sehr dynamischen Belastung der mechanischen Struktur. 


Als Landesregierung wollen wir den Anteil der erneuerbaren Energien auch durch die Stärkung der Wasserkraft fördern. Andererseits müssen die Gewässer in einen ökologisch guten Zustand versetzt werden. Ökologisch intakte Gewässer brauchen Wanderungsmöglichkeiten für Fische und Kleinlebewesen. Wasserkraftanlagen unterbrechen aber die Durchgängigkeit eines Gewässers und beeinflussen seine Fließgewässercharakteristik sowie Biotopstruktur. Richtige Lösungen hängen im jeweiligen Einzelfall sehr von den Bedingungen vor Ort ab. Eines ergibt sich daraus aber: Der Wasserkraft sind ökologische Grenzen gesetzt.

Wasserkraft in Baden-Württemberg

Die Wasserkraft hat in Baden-Württemberg eine sehr lange Tradition, die besten Standorte sind bereits genutzt. Die landesweit etwa 1.700 aktiven Wasserkraftanlagen steuern rund 8 Prozent zur Bruttostromerzeugung in Baden-Württemberg bei. Hiervon entfällt auf die 65 Anlagen der "großen Wasserkraft" mit einer Leistung ab 1 Megawatt ein Anteil von ca. 90 Prozent. Die restlichen rund 10 Prozent werden von der sogenannten "kleinen Wasserkraft" erzeugt. Gerade diese Anlagen sind altersbedingt oftmals erneuerungsbedürftig. Bei der Sanierung steht verpflichtend im Vordergrund, die unter ökologischen Gesichtspunkten verfügbare Wassermenge effizient entsprechend dem Stand der Technik zu nutzen. Deshalb ist sowohl bei der energetischen Nutzung der Wasserkraftpotenziale als auch bei der Schaffung des guten ökologischen Zustands über kostengünstige Lösungen nachzudenken. Dies gilt insbesondere für die Vielzahl kleiner und sehr kleiner Anlagen. Dabei sind die grundlegenden Anforderungen zur Mindestwasserführung, zur Durchgängigkeit oberirdischer Gewässer und zur Wasserkraftnutzung gemäß §§ 33-35 WHG zu beachten. Weitergehende Anforderungen ergeben sich aus dem Naturschutzrecht.

Gesamtbetrachtung durch Potenzialstudien

Mit den Potenzialstudien haben wir in einer Gesamtbetrachtung untersucht, welche Potenziale an unseren Gewässern überhaupt noch vorhanden sein könnten. Da die nachteiligen Auswirkungen in frei fließenden Gewässerstrecken am größten sein dürften, ist davon auszugehen, dass hier in der Regel neue Wasserkraftanlagen nicht genehmigungsfähig sind. Die Steigerung des Anteils der Wasserkraft an den erneuerbaren Energien kann demnach primär durch Modernisierung bestehender Anlagen oder durch den Neubau von Anlagen an bestehenden Querbauwerken erfolgen. Die Potenzialstudien lassen allerdings keine Rückschlüsse auf die Genehmigungsfähigkeit von Anlagen zu und ersetzen keine Einzelfallprüfung vor Ort.

Förderrichtlinie bringt Ziele in Einklang

Die neue baden-württembergische Förderrichtlinie wird sich daher vor dem Hintergrund energiewirtschaftlicher Aspekte künftig auf größere Anlagen zwischen 100 und 1.000 Kilowatt konzentrieren. Das schafft die Voraussetzung dafür, ökologisch intakte Gewässer und unsere Ziele bei der Energiewende in Einklang zu bringen.

Dieser Kommentar ist in Ausgabe 10/2017 der Fachzeitschrift WasserWirtschaft erschienen.

print
PRINT

Related topics

Background information for this content

Related content