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2012 | Book

Wirtschafts- und Organisierte Kriminalität

Author: Karlhans Liebl

Publisher: Centaurus Verlag & Media

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About this book

Wie sehr bedroht das organisierte Verbrechen Wirtschaft und Gesellschaft?

Wirtschaftskriminalität und Organisierte Kriminalität sind die Bereiche, die den größten "Profit" für die Täter bringen. Kaum jemanden ist bewusst, dass nach den Kriminalstatistiken diese Fälle zwar nur 5 % der Gesamtkriminalität ausmachen, aber über 60 % der gesamten Schadenssummen durch Kriminalität verursachen. Hinzu kommt, dass die "Kriminalität der Mächtigen" auch große Defizite bei der Verfolgung aufweist: Vielfach fehlt es bei Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten am notwendigen Fachwissen und der Zeit, sich in diese oft schwierigen Fälle einzuarbeiten. Das internationale Handeln der Täter erschwert die Aufklärung oft zusätzlich. Doch wer sich etwa über Menschenhandel empört, muss sich auch mit dieser schwierigen Materie auseinandersetzen.

Table of Contents

Frontmatter
Einleitung
Zusammenfassung
Die „Bekämpfung“ der Wirtschafts- und Organisierten Kriminalität gewinnt bei den Strafverfolgungsorganen wie auch beim Gesetzgeber immer mehr an Bedeutung. Eine effektive Eindämmung und Verfolgung dieser Kriminalitätsform hat jedoch zur Bedingung, dass — und dies wird in den gegenwärtigen „Weltwirtschaftskrisen“ wiederum sehr deutlich — die Strafverfolgung mit der Entwicklung der internationalen Wirtschaftsbeziehungen Schritt hält. Dies bedeutet, dass es zu einer ernsthaften Zusammenarbeit der einzelnen Staaten bei der Verfolgung der Wirtschaftskriminalität kommen muss, d. h. dass Ermittlungen sich nicht nur auf nationale Gegebenheiten beschränken und Ermittlungsersuche an andere Staaten schnell und effektiv bearbeitet und unterstützt werden.
Karlhans Liebl
1. Wirtschaftskriminalität
Zusammenfassung
Die Delikte aus dem Bereich der Wirtschaftskriminalität finden sich weder in einem einheitlichen Gesetzbuch noch in einem eigenen Abschnitt im deutschen Strafgesetzbuch. Es fehlt auch bisher eine einheitliche Definition von „Wirtschaftskriminalität“. Dies soll an dieser Stelle aber nicht weiter Gegenstand der Betrachtung sein, da die unterschiedlichen in die Diskussion eingebrachten Definitionen zumeist nur aus verschiedenen Blickwinkeln heraus entstanden sind und damit aufzeigen, welcher Gesichtspunkt gerade im Mittelpunkt des Interesses des jeweiligen Betrachters stand. Die vorliegende Betrachtung stützt sich auf eine deliktsmäßige Eingrenzung, deren Grundlage der § 74 c Gerichtsverfassungsgesetz ist, der festlegt, für welche Straftaten die Wirtschaftsstrafkammer bei den jeweiligen Landgerichten zuständig ist, da bei der Bearbeitung besondere Kenntnisse des Wirtschaftslebens vorhanden sein müssen.
Karlhans Liebl
2. Organisierte Kriminalität
Zusammenfassung
Bevor man den Bereich der Organisierten Kriminalität (zukünftig OK bezeichnet) detailliert darstellt, muss hier speziell auf die Definition dieser Kriminalitätsform eingegangen werden, da es darüber in Deutschland eine längere Diskussion gab.
Karlhans Liebl
3. Organisierte Wirtschaftskriminalität
Zusammenfassung
Eine weitere Kriminalitätssituation stellt die Verknüpfung von Wirtschafts- und Organisierter Kriminalität dar, die in den letzten Jahren immer mehr festgestellt werden kann. Dabei wurde bisher angenommen, dass es aufgrund „der Ausweitung der durch Schattenwirtschaften entstehenden Vernetzungen zwischen herkömmlicher Wirtschaftskriminalität und organisierter Kriminalität“ zur „Aufhebung der Trennung der Konzepte organisierter Kriminalität und der Wirtschaftskriminalität“ (Albrecht 2001: 143) kommen wird.
Karlhans Liebl
4. Staatliche Organisierte Kriminalität
Zusammenfassung
An dieser Stelle ist auch noch auf eine als „Staatlich Organisierte Kriminalität“ zu bezeichnende Erscheinungsform hinzuweisen, die sich auf Länder bezieht, die sich auf ein „Unterlaufen“ von in anderen Ländern bestehenden nationalen Steuerverpflichtun-gen spezialisiert haben. Aufgrund ihrer Gesetzgebung werden sie zu Pools von sogenanntem „Schwarzgeld“ oder auch zur Geldanlage von versteuertem Einkommen um weitere Steuerbelastungen durch die Verzinsung dieses Kapitals zu vermeiden. Bekanntermaßen trifft dies in Europa sehr stark auf die Schweiz zu, wobei es internationale und nationale Bestrebungen gibt, diese Möglichkeiten durch Verträge zu verhindern. Weitere Länder, die Anlagemöglichkeiten für Kapitalvermögen bieten, tauchen kurzfristig immer wieder auf. Immer wieder werden jedoch Singapur, einige Karibische Inselstaaten aber auch die Kanalinseln in Europa genannt. Dabei darf jedoch der Blick nicht nur auf diese Länder gehen, sondern er muss auch Gesetzesinitiativen in Deutschland mit einschließen, wenn z. B. die amtierende Bundesjustizministerin, Leutheusser-Schnarrenberger, FDP, per Gesetz Ermittlungsbeschränkungen gegen Steuerhinterzieher festlegen lassen will (vgl. dazuBehörden Spiegel, 28. Jg., 36. Woche, S. 1).
Karlhans Liebl
5. Wirtschaftskriminalität und die sogenannte Finanzkrise
Zusammenfassung
Abschließend ist an dieser Stelle auch auf die seit 2008 andauernde sogenannte „Finanzkrise“ bzw. „Verschuldungskrise“ hinzuweisen. Auch wenn die Ursachen dieser Krise letztendlich auf „Fehlspekulationen“ zurückzuführen sind, so hatten doch zahlreiche auslösende Faktoren auch einen kriminellen Hintergrund. So sicherlich die Vergabe von Immobilienkrediten in den USA, die weder den Wert entsprechender Immobilien zur Grundlage hatten bzw. oftmals auch nur in Absprache mit dem Kreditvermittler und einem Eigentümer vorgenommen wurden, bei denen der Kreditvermittler die Kreditsumme im erheblichen Umfang für sich einforderte. Aufgrund von anderen Haftungsverpflichtungen ging der Kreditnehmer bei diesen Immobilienkrediten kein — oder kein besonders hohes — Risiko ein.
Karlhans Liebl
6. Umfang der Wirtschafts- und Organisierten Kriminalität
Zusammenfassung
Bedauerlicherweise gibt es für Deutschland keine genauen Hinweise über den Umfang der Wirtschafts- und Organisierten Kriminalität. Bis 1985 existierte in Deutschland noch eine spezielle Statistik, die Auskunft über den Umfang der Wirtschaftskriminalität gab, die jedoch aufgrund der zunehmenden Verfahren abgeschafft wurde. Diese Statistik zeigte, dass jährlich bei ca. 3.500 Verfahren eine Schadenssumme von — umgerechnet — ca. 3 Mrd. € entstanden war.18 Da in den letzten Jahrzehnten Verfahren bekannt geworden sind, bei denen der angerichtete Schaden bereits diese Summe erreichte (wie z. B. der sogenannte Flotex-Fall) ist davon auszugehen, dass die aktuellen Schäden wesentlich höher liegen. Die Statistik über das „Steuerliche Mehrergebnis“ aufgrund der Arbeit der Betriebsprüfungen durch die Finanzämter weist jährlich ein „Mehrergebnis“ im hohen einstelligen Milliarden-€-Bereich aus. Da in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), auf die sich in der allgemeinen Kriminalität alle statistischen Aussagen berufen, die Wirtschaftsdelikte nicht gesondert bzw. nur bedingt ausgewiesen sind, kann nur aufgrund von Hilfsberechnungen festgestellt werden, dass ca. 5 % aller dort aufgeführten Einzeltaten vermutlich in Beziehung zu Wirtschaftsdelikten stehen und diese ca. 65 % des in der PKS angeführten deliktischen Schadens ausmachen.
Karlhans Liebl
7. Probleme durch die Wirtschafts- und Organisierte Kriminalität
Zusammenfassung
Wie die Ausführungen zu den Schadenssummen schon deutlich machen, liegt hier eine erhebliche Beeinträchtigung und Schädigung des Wirtschaftslebens und der Allgemeinheit vor; auch wenn diese Schadensbeträge bei einer Verhinderung nicht in die Überlegungen zur Finanzierung von Staatsaufgaben herangezogen werden können, so wirken sie doch direkt oder indirekt auf die Allgemeinheit: Einmal gehen z. B. durch Steuerhinterziehung oder Subventionsbetrug Einnahmen bzw. (über die Ausgaben) Vermögenswerte der Allgemeinheit direkt verloren. Andererseits wird durch betrügerische Machenschaften zwar nicht unmittelbar die Allgemeinheit geschädigt, jedoch gehen Einnahmen Dritter verloren; diese können dann selbst wiederum in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, was eine Sog- und Spiralwirkung auslösen kann, die dann letztendlich auch zu erheblichen Verlusten von Einnahmen oder verstärkten Ausgaben für die Allgemeinheit führen. Auch darf nicht vergessen werden, dass solche Handlungen z. B. auch zu Verlusten von Arbeitsplätzen führen können, was wiederum nicht nur Dritte zu Geschädigten macht, sondern auch die Allgemeinheit, die aufgrund der Zunahme von Transferleistungen einen Schaden erleidet.
Karlhans Liebl
Backmatter
Metadata
Title
Wirtschafts- und Organisierte Kriminalität
Author
Karlhans Liebl
Copyright Year
2012
Publisher
Centaurus Verlag & Media
Electronic ISBN
978-3-86226-901-3
Print ISBN
978-3-86226-205-2
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-86226-901-3