Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) will mit der neuen Bundesförderung Industrie und Klimaschutz, kurz BIK, vor allem dem industriellen Mittelstand bei der Dekarbonisierung unter die Arme greifen.
Für die neue Förderrichtlinie BIK stellt der Bund bis zum Jahr 2030 rund 3,3 Milliarden Euro zur Verfügung, die aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) stammen. "Mit der neuen Förderung ergänzen wir die Klimaschutzverträge und adressieren ausdrücklich den Mittelstand. Wir wollen gerade auch die vielen mittelständischen Produktionsbetriebe bei der Umstellung auf CO2-arme Verfahren unterstützen", erläutert Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Der erste Förderaufruf ist für September 2024 geplant. Ab dann bleibt den Betrieben drei Monate Zeit, ihre Projekte einzureichen.
Die BIK ergänzt dabei die Klimaschutzverträge und schließt zugleich eine Doppelförderung aus. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können die Förderung für Projekte ab 500.000 Euro, größere Firmen ab einer Million Euro Investitionshöhe beantragen. Für Vorhaben ab 15 Millionen Euro ist zudem eine Kofinanzierung der Bundesländer von 30 Prozent vorgesehen.
Zwei Fördermodule für Dekarbonisierung
Das Fördermodul 1 richtet sich vorwiegend an Unternehmen der energieintensiven Grundstoffindustrie, ist aber nicht darauf beschränkt. Hierzu zählen vor allem die chemisch Industrie, die Stahl- und Gießereibranche sowie der Glas-, Keramik-, Papier- und Zementsektor. Diese Unternehmen sollen durch Investitionen oder Forschungsprojekte mindestens 40 Prozent ihrer CO2-Emissionen reduzieren. Pro Unternehmen beträgt die Förderung bis zu 200 Millionen Euro.
Modul 2 der BIK-Förderung unterstützt Projekte zur CO2-Abscheidung, -Speicherung und -Nutzung (CCS/CCU), wobei sich die Förderung auf schwer vermeidbare CO2-Emissionen beschränkt. Geld gib es unter anderem für Investitions- und Innovationsvorhaben insbesondere in den Bereichen Kalk, Zement und thermische Abfallbehandlung, sowie in der Grundstoffchemie, Glas- und Keramikindustrie. Bis zu 30 Millionen Euro gibt es pro Projekt vom Staat, für die Forschung in diesem Bereich sogar bis zu 35 Millionen Euro.