25-02-2021 | Wirtschaftsprüfung | Nachricht | Article
EY will mit neuer Führung aus der Imagekrise
Hubert Barth tritt von seinem Amt als Deutschland-Chef der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young (EY) zurück. Damit will das Unternehmen laut Medienberichten seinen vom Wirecard-Skandal angeschlagenen Ruf wieder aufpolieren.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY sieht einer Sammelklage von Wirecard-Aktionären entgegen. Mit einem Führungswechsel soll der Reputationsverlust eingedämmt werden.
Marco2811 / FotoliaSeit 2016 sitzt Hubert Barth der Geschäftsführung von EY Deutschland vor. Nun soll er Medienberichten zufolge seinen Posten verlassen, um spätestens zum 1. Juli eine Funktion in der neu gegründeten Regionalverwaltung Europa West zu übernehmen. Ihm folgt eine Doppelspitze, bestehend aus Henrik Ahlers, dem bisherigen Leiter der EY-Steuerberatung in Deutschland, Österreich und der Schweiz, und dem Qualitätsbeauftragten Jean-Yves Jégourel.
Unabhängige Expertenkommission soll Vertrauen schaffen
Neben einer strafferen Einbindung in die internationale EY-Organisation soll auch eine unabhängige Expertenkommission unter Leitung des ehemaligen Bundesfinanzministers Theo Waigel das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Unternehmen wieder stärken, heißt es in einem Bericht der "Frankfurter Allgemeine Zeitung". Die Maßnahmen sind eine Konsequenz aus dem Bilanzskandal um Wirecard.
Der einstige DAX-Star meldete im Juni 2020 Insolvenz an. Kurz vor der Aufnahme in die Königsklasse der Deutschen Börse im September 2018 notierten die Papiere des Finanzdienstleisters bei 197 Euro. Doch in den Monaten danach ging es für die Aktie mit einigen Ausschlägen vor allem in eine Richtung – bergab. Die aufgeblähte Bilanz des Unternehmens und verschleierte Verluste wurden von EY über Jahre nicht beanstandet. Erst im Juni 2020, nachdem der Sonderprüfbericht des Konkurrenten KPMG negativ ausgefallen war, verweigerte die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft das Testat.
Wirtschaftsprüfer fürchten Schadensersatzklagen
Die ehemaligen Wirecard-Vorstände müssen sich Betrugsvorwürfen stellen. Das gilt allen voran für Markus Braun. Medien hatten Mitte 2020 berichtet, dass der Ex-Vorstandschef nach dem Bekanntwerden der Bilanzfälschung seine Beteiligung an dem Zahlungsdienstleister deutlich zurückgefahren hatte. Daher machen sich auch geprellte Aktionäre sowie Inhaber von Wirecard-Anleihen oder -Derivaten berechtigte Hoffnungen, im Wege einer Schadensersatzklage nicht nur gegen den ehemaligen Wirecard-Vorstand erfolgreich vorgehen zu können, sondern auch gegen EY.
"Geschädigte Anleger können den Kursdifferenzschaden geltend machen. Dabei beläuft sich die Summe auf die Differenz zwischen Einkaufs- und jetzigen Verkaufspreis. Bedeutet: Die Höhe des Schadensersatzes hängt von den relevanten Wertpapiertransaktionen des Mandanten ab", erläuterte Rechtsanwalt Markus Mingers bereits im Juli 2020 gegenüber Springer Professional.
Barth muss am 16. März vor den Untersuchungsausschuss
Für die Wirtschaftsprüfer von EY brachte der Skandal in jedem Fall einen enormen Imageschaden. "Unter anderem ist geplant, dass Barth in seiner aktuellen Funktion noch im Untersuchungsausschuss des Bundestags zum Fall Wirecard aussagt. Dort ist er am 16. März gemeinsam mit weiteren Kollegen von EY sowie vom Konkurrenten PwC vorgeladen", schreibt die Wirtschaftszeitung "Handelsblatt" auf ihrer Online-Seite.