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2005 | Book

Wirtschaftsrecht 1

Bürgerliches Recht und Handelsrecht Eine praxisorientierte Einführung

Author: Prof. Dr. Bernd Rohlfing

Publisher: Gabler Verlag

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Table of Contents

Frontmatter

Grundlagen und Grundzüge des Zivilen Wirtschaftsrechts

Frontmatter
Kapitel 1. Grundlagen des Rechtssystems
Zusammenfassung
Recht ist eine Sollensordnung mit dem Merkmal der staatlichen Durchsetzbarkeit, wobei die Sollensordnung als die Gesamtheit der geschriebenen und ungeschriebenen Rechtsgrundsätze zu verstehen ist. Jede Rechtsordnung hat die Aufgabe, zur Herstellung bzw. Aufrechterhaltung der Gesellschaft eine Konfliktlösung zu ermöglichen. Herkömmlicherweise wird im deutschen Recht zunächst einmal eine Dichotomie, d. h. eine Zweiteilung betrieben; die Unterscheidung von Öffentlichem Recht und Privatrecht geht auf das Römische Recht zurück, in welchem das ius privatum von dem ius publicum unterschieden wurde.
Bernd Rohlfing
Kapitel 2. Grundzüge des Allgemeinen Vertragsrechts
Zusammenfassung
Das Rechtsgeschäft ist das wesentliche Mittel zur Verwirklichung privatautonomer (und auch unternehmerischer) Entscheidungen. Die allgemeinen Regelungen zu den Rechtsgeschäften finden sich in den §§ 104 — 185 BGB. Durch das Rechtsgeschäft wird die gewollte Rechtsfolge unmittelbar herbeigeführt. Bestandteile eines Rechtsgeschäftes sind eine oder mehrere (von natürlichen oder juristischen Personen abgegebene) Willenserklärungen, die auf einen rechtlichen Erfolg ausgerichtet sind, z. B.:
  • ➢ Gibt eine Person ein Angebot, gerichtet auf den Abschluss z. B. eines Kaufvertrages, ab, und wird durch die Annahmeerklärung einer anderen Person dieses Angebot angenommen, so wird dadurch der Vertragsabschluss herbeigeführt.
  • ➢ Erklärt eine Person die Aufrechnung mit einer ihr zustehenden Forderung gegen eine Forderung einer anderen Person, wird dadurch das (teilweise) Erlöschen der Forderung ausgelöst.
Bernd Rohlfing
Kapitel 3. Ausgewählte Vertragstypen des Wirtschaftsrechts
Zusammenfassung
Gemäß Art. 2 Abs. 1 GG hat jeder das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. Diese Vorschrift hat nicht nur Bedeutung im Bereich des Staats- und Verfassungsrechts. Vielmehr beinhaltet sie zugleich den Grundsatz der Vertragsfreiheit. Der Grundsatz der Vertragsfreiheit hat Bedeutung im Allgemeinen Zivil- und Wirtschaftsrecht und ist daher von erheblicher Bedeutung im Rahmen der Vertragsgestaltung. Die Vertragsfreiheit besteht aus den beiden Komponenten Abschlussfreiheit und Gestaltungs- bzw. Inhaltsfreiheit.
Bernd Rohlfing
Kapitel 4. Gesetzliche Schuldverhältnisse
Zusammenfassung
Neben den bereits dargestellten rechtsgeschäftlichen Schuldverhältnissen, die durch Parteivereinbarungen zustande kommen, existieren die gesetzlichen Schuldverhältnisse. Sie bedürfen keiner Parteivereinbarung und entstehen kraft Gesetzes. Dazu enthält das Gesetz verschiedene Regelungen. Werden deren Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt, so entstehen zwischen den betroffenen Personen bestimmte im Gesetz festgeschriebene Rechte und Pflichten.
Bernd Rohlfing
Kapitel 5. Grundbegriffe des Sachenrechts
Zusammenfassung
Die sachenrechtlichen Regelungen finden sich in den §§ 854–1296 BGB. Unter dem Begriff „Sachenrecht“ versteht man dasjenige Recht, welches die Beziehungen von Personen zu Sachen regelt.
Bernd Rohlfing

Grundlagen und Grundzüge des Handelsrechts

Frontmatter
Kapitel 6. Grundbegriffe des Handelsstandes
Zusammenfassung
Das Handelsrecht wird regelmäßig als das sog. Sonderprivatrecht der Kaufleute bezeichnet. Dies bedeutet jedoch nicht, dass für Kaufleute eine eigene Privatrechtsordnung gelten würde; vielmehr ist unter dem Begriff „Sonderprivatrecht“ der Umstand zu verstehen, dass das Handelsrecht auf dem Allgemeinen Zivilrecht aufbaut und für einen abgegrenzten Personenkreis (Kaufleute) ergänzende oder das Allgemeine Zivilrecht ändernde Bestimmungen schafft.
Bernd Rohlfing
Kapitel 7. Die Handelsgeschäfte
Zusammenfassung
Die Vorschriften über die Handelsgeschäfte (§§ 343–475 h HGB) sind die Kernstücke des Wirkungskreises des Kaufmanns. Durch diese Regelungen werden die Vorschriften des Allgemeinen Zivilrechts teilweise ergänzt, erweitert oder abgeändert, haben daher für den Kaufmann ganz erhebliche praktische Relevanz. Ähnlich wie im BGB auch ist ein Abschnitt über allgemeine Vorschriften (§§ 343–372 HGB) vorgeschaltet.
Bernd Rohlfing
Backmatter
Metadata
Title
Wirtschaftsrecht 1
Author
Prof. Dr. Bernd Rohlfing
Copyright Year
2005
Publisher
Gabler Verlag
Electronic ISBN
978-3-322-87025-4
Print ISBN
978-3-409-12638-0
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-87025-4