Das Bundeskartellamt hat seinen Jahresbericht 2015 veröffentlicht. Das Ergebnis: Allein in 2015 hat das Amt in insgesamt elf Kartellverfahren 208 Millionen Euro Bußgelder wegen verbotener Absprachen verhängt. Betroffen waren insgesamt 45 Unternehmen, 24 Privatpersonen und die unterschiedlichsten Branchen: Beispielsweise Automobilzulieferer, Matratzenhersteller, Anbieter von Containertransporten oder Hersteller von Fertiggaragen.
Bußgeld in Millionenhöhe
Auch im ersten Halbjahr 2016 hat das Bundeskartellamt Bußgelder in Höhe von fast 100 Millionen Euro verhängt. Dabei sind nach Behördenangaben unter anderem die Ermittlungen gegen Großhändler der Sanitär-, Heizungs- und Klimabranche abgeschlossen worden. Auch im Vertikalfall, bei dem Absprachen über die Ladenverkaufspreise zwischen Herstellern und Händlern von Lebensmitteln verfolgt wurden, sind laut Bundeskartellamt in den ersten Monaten dieses Jahres nahezu alle Verfahrenskomplexe abgeschlossen worden.
Fusionen können untersagt werden
Unternehmenszusammenschlüsse sind oft die Folge von strategischen Entscheidungen und langwierigen Verhandlungen. Doch der Unternehmensleitung muss bewusst sein, dass eine Fusion nur möglich ist, wenn sie kartellrechtlich zulässig ist. 1169 Fusionskontrollentscheidungen musste das Bundeskartellamt im vergangenen Jahr treffen. Besonders bekannt wurde ein Vorhaben, das untersagt wurde: Edeka und Kaiser’s Tengelmann. Es ist jedoch ein Irrtum zu glauben, dass dieser Rechtsbereich nur Konzerne betrifft.
"Alle Unternehmen müssen sich mit Kartellrecht befassen", erklärte bereits Springer-Autor Dr. Thomas Kapp im Interview mit Springer Professional. Denn das Kartellrecht trifft nicht nur Großunternehmen. Auch kleine und mittelgroße Unternehmen müssen eine Sensibiliät für das Thema entwickeln. Denn besonders schwierig in der Praxis ist es, wenn es um unternehmerische Entscheidungen geht, bei denen gar nicht bewusst ist, dass Einschränkungen durch das Kartellrecht existieren. In diesen Fällen ist es wichtig, dass die Rechtsabteilung und gegebenenfalls der CFO das Management entsprechend warnen können. Welche Sachverhalte kartellrechtlich relevant sind, erklärt Springer-Autor Dr. Thomas Kapp in dem Buchkapitel "Überblick über das Kartellrecht".