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17-01-2020 | Wirtschaftsrecht | Nachricht | Article

Digitale Nachlässe nicht auf die leichte Schulter nehmen 

Author: Angelika Breinich-Schilly

1:30 min reading time

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Nicht nur für Angehörige von Verstorbenen sind digitale Nachlässe wie Online-Konten bei Diensteanbietern oder Social-Media-Accounts ein Problem. Eine aktuelle Studie gibt Tipps, was Verbraucher, aber auch Unternehmen und die Verwaltung tun sollten.

Die Studie "Der digitale Nachlass – Eine Untersuchung aus rechtlicher und technischer Sicht", die vom Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie SIT in Zusammenarbeit mit den Universitäten Regensburg und Bremen/IGMR durchgeführt wurde, erläutert praxisnah rechtliche und technische Fragen rund um das Thema. Sie liefert konkrete Tipps und Handlungsempfehlungen für Erblasser und Erben, aber auch für Unternehmen, die Verwaltung und den Gesetzgeber.

Die Forscher beschreiben, was zu einem digitalen Vermögen gehört und welche Vererbungsrechte und -Möglichkeiten bestehen. Sie beleuchten die Probleme rund um Social-Media-Accounts und was mit Konten bei Online-Händlern oder Streaming-Diensten sowie mit entsprechenden Guthaben, etwa bei Paypal oder E-Books, und digital gekauften Bildern passiert.

Tipps für Unternehmen

Zu den Empfehlungen für Unternehmen gehören unter anderem

  • die Aufklärung des Kunden über seine Rechte in Bezug auf das digitale Erbe,
  • die Aufnahme entsprechender Regelungen in die AGB des Unternehmens,
  • die Implementierung zusätzlicher technischer Konfigurationsmöglichkeiten die den Verbraucher unterstützen, aus den verschiedenen Nachlassoptionen die gewünschte für sein Nutzerkonto festzulegen,
  • die Möglichkeit, Vertrauenspersonen einzutragen, deren Kontaktdaten ausschließlich zum Zweck des digitalen Nachlasses verwendet werden dürfen,
  • und jegliche Koppelung zu vermeiden, die die Durchsetzung eines digitalen Nachlasses an die Bedingung knüpft, dass es sich bei dem Erben ebenfalls um einen Nutzer des Dienstes handeln muss.

Die Studien-Autoren weisen darauf hin, dass nicht nur im Todesfall Probleme mit dem digitalen Erbe gibt. Das gelte schon dann, wenn Verbraucher sich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr selbst um ihre Angelegenheiten kümmern können. So könne zum Beispiel ein Nutzer von Online-Diensten die Vorsorge treffen, dass im Fall seiner Handlungsunfähigkeit ein Stellvertreter seine digitalen Angelegenheiten regelt.

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