Frank van Alen ist Partner der Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte in Hamburg.
Frank van Alen/SKW
Variabel verzinsliche Darlehen bergen für den Kunden stets das Risiko eines Zinsanstiegs während der Vertragslaufzeit. Um dieses Risiko zu reduzieren und dessen Zinsbelastung planbar zu gestalten, bieten Kreditinstitute eine Absicherung über einen Korridor mit einem Mindest- und Höchstzinssatz an. Für die Eindämmung dieses Zinsrisikos zahlt der Kunde dann eine Prämie oder Gebühr, welche wiederum das Risiko des Darlehensgebers abfedert, dass der Refinanzierungszins oberhalb des Zinskorridors liegt.
Zinscap-Prämie entspricht nicht dem gesetzlichen Leitbild
In dem aktuell vom BGH entschiedenen Fall war in den Kreditverträgen eine Prämie vereinbart, die sofort fällig und nicht an die Laufzeit des Vertrages gekoppelt war. Nach Auffassung der Richter in Karlsruhe handelt es sich insoweit um Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), die der Inhaltskontrolle nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unterliegen. Den dortigen AGB-rechtlichen Vorschriften halte die Klausel zur Zinscap-Prämie jedoch nicht stand. Denn ihr Inhalt weiche vom gesetzlichen Leitbild ab, das den laufzeitabhängigen Zinssatz als einzige Gegenleistung für die Überlassung der Darlehensvaluta vorsieht. Folgerichtig benachteilige die Klausel den Kunden unangemessen, sei mithin unzulässig und damit unwirksam. Die geleistete Zinscap-Prämie sei deshalb rückforderbar.
Ausweitung auf Unternehmerdarlehen möglich
Die Entscheidung des BGH überrascht nicht wirklich, denn mit ihr verfolgt der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des BGH seine bisherige Rechtsprechung zu Gebühren in Kreditverträgen konsequent weiter. Auch deshalb steht zu erwarten, dass der BGH seine Rechtsauffassung zu Zinscap-Prämien bei Verbraucherdarlehen auf Unternehmerdarlehen ausdehnen wird. Bereits am 4. Juli 2017 hatte der BGH nämlich entschieden, dass formularmäßig vereinbarte, laufzeitunabhängige Bearbeitungsentgelte bei Unternehmerdarlehen unwirksam sind. Dieses Schicksal könnte nun gleichermaßen die Zinscap-Prämie bei Unternehmerdarlehen ereilen.
Um ihren privaten und gewerblichen Kunden die Möglichkeit der Vereinbarung eines Zinskorridors bei variabel verzinslichen Krediten gegen Zahlung einer Zinscap-Prämie beziehungsweise Zinssicherungsgebühr zu erhalten, wird die Kreditwirtschaft ihre Formularverträge an die aktuelle Rechtsprechung des BGH anzupassen wissen.