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2021 | OriginalPaper | Chapter

6. Zentralbankgeld als Arbeitsguthaben für den Zahlungsverkehr

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Zusammenfassung

Im Mittelpunkt steht das Buchgeld der Zentralbank, das als „Arbeitsguthaben“ bzw. Liquidität als Deckung für den unbaren Zahlungsverkehr dient. Thematisiert wird das Zusammenspiel mit der Mindestreserve, das Durchwirken des Geldmarktzinses bzw. der Negativverzinsung überschüssigen Zentralbankgeldes auf die Konditionen im Passivgeschäft der Banken. Die Idee einer Steuerung des Geldmarktzinses etwa ausschließlich über den Zentralbankgeldbedarf für Arbeitsguthaben im Zahlungsverkehr wird vorgestellt, ebenso wie die Auswirkungen der verschiedensten Bankgeschäfte auf den Zu- und Abfluss von Zentralbankgeld. Der Quotient aus Zahlungsverkehrsvolumen zu Arbeitsguthaben bei der Zentralbank weist eine besonders hohe Umschlagshäufigkeit aus in 2013 und 2014, die danach aber wegen der einsetzenden höheren Liquiditätsausstattung der Banken absinkt.

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Footnotes
1
Vgl. Benes und Kumhof 2012. Deutsche Bundesbank 2017, S. 33–36. Bei einem Mindestreservesatz von 100 % würde jede Ausweitung des Buchgelds der Banken analog zu einem entsprechend gleich hohen Bedarf an Zentralbankgeld führen. Eine derart strikte Abhängigkeit würde der Zentralbank eine hohe Kontrolle der privaten Geldschöpfung ermöglichen; die damit allerdings ebenfalls auftretenden Probleme (u. a. faktisch Verstaatlichung der Geldschöpfung, Behinderung des Wettbewerbs, Ausschalten von bei der Kreditvergabe relevanten Kriterien, extreme Ausweitung der Zentralbankbilanz, Fehlen qualitativ ausreichender Sicherheiten für Refinanzierung mit Zentralbankgeld) übersteigen aber die erhofften Vorteile bei der Umsetzung der Geldpolitik deutlich.
 
2
Wenn also eine Bank nach 29 von 30 Erfüllungstagen bei einem Reserve-Soll von durchschnittlich täglich 100 Mio. Euro (kumuliert somit 30 × 100 Mio. Euro = 3000 Mio. Euro) nur 90 Mio. im Durchschnitt unterhalten hatte, benötigte sie noch 390 Mio. Euro für den 30. Tag (29 × 90 Mio. = 2610 Mio. Euro. Um den Tagesdurchschnitt von 100 Mio. zu erreichen, wären noch 3000 Mio. minus 2610 Mio. = 390 Mio. Euro für den 30. Tag notwendig). Nach 28 Tagen und durchschnittlich 90 Mio. Euro bis dahin wären es  (28 × 90 = 2520 Mio. Euro; 3000 Mio. minus 2520 Mio. =) noch  480 Mio. Euro für die 2 Tage.
 
3
Tatsächlich kann die Höhe des freiwillig von den Banken gehaltenen Arbeitsguthabens nur geschätzt werden oder dadurch gemessen werden, indem man für längere Zeit die Mindestreserve gänzlich aussetzen und dann messen würde, wie hoch dann die „freiwilligen Guthaben“ ausfielen.
 
4
Vgl. Europäische Zentralbank 2019.
 
5
Vgl. Klose 2020.; vgl. Deutsche Bundesbank 2021, S. 61 und 80.
 
6
Europäische Zentralbank 2014.
 
7
Generell kann man zur Liquidität im weiteren Sinne alle notenbankfähigen Aktiva rechnen, die kurzfristig bei der Notenbank durch Beleihung (Pfänder bei Kreditgeschäften) oder temporären oder finalen Verkauf oder zeitweilige Überlassung (Swaps) eingesetzt werden können, um Zentralbankgeld zu erhalten.
 
8
Borio 2019, S. 277 („Thus, the ultimate anchor of the monetary system is not the monetary base but the interest rate the central bank sets“).
 
9
MFI Statistik, 1527 berichtspflichtige Institute, Stand Juli 2020 Vgl. Statistischer Anhang der Monatsberichte der Deutschen Bundesbank, IV. Banken, 2. Wichtige Aktiva und Passiva der Banken (MFIs) in Deutschland nach Bankengruppen, hier: Monatsbericht September 2020.
 
10
Bank for International Settlements 2003, S. 2 („The widespread use of central bank money as a settlement asset reflects its overall qualities of safety, availability, efficiency, neutrality and finality“).
 
11
Die Angaben in Abb. 6.5 sowie in Kap. 9 Anlage 7, Tab. 9.​5, 9.​6, 9.​7 und 9.​8 sowie Kap. 9 Anlage 4, Tab. 9.​3 zu den Zentralbankguthaben der Monetary Financial Institutions wurden den einschlägigen veröffentlichten Statistiken der EZB entnommen (Wochenausweise, MFI-Statistiken sowie TARGET-Statistiken; eigene Zusammenstellung für die Jahre 2013–2016).
 
12
Innertagesliquidität bedeutet, dass eine Überweisung auch trotz fehlender Deckung gleichwohl in einem Bruttozahlungssystem ausgeführt werden kann, soweit ausreichend noch nicht beanspruchte notenbankfähige Pfandsicherheiten vorhanden sind. Dann kann eine Bank trotz fehlenden Guthabens gleichwohl Zahlungen leisten, indem temporär Innertageskredit beansprucht wird maximal bis zur Höhe der eingelieferten Pfandsicherheiten. Hinzu kommt zudem der – im TARGET-System installierte – Algorithmus, der gegenläufige eingehende Zahlungen frühzeitig erkennt und als Deckung für ausgehende Zahlungen einsetzen kann. Dieser Mechanismus ist konsistent mit dem Bruttoprinzip.
 
13
Würde man den Innertageskredit berücksichtigen, wäre der Nenner (Arbeitsguthaben + Innertagesliquidität) entsprechend höher und damit der Quotient in Tab. 6.1 Spalte D kleiner.
 
14
Ein Bankrun bedeutet letztlich, dass die Einleger ihre Forderungen gegen diese Bank (aus z. B. Sicht-, Termin- und Spareinlagen) umtauschen möchten in eine Forderung gegen die Zentralbank in Form von Banknoten. Man tauscht Forderungen gegen Geschäftsbanken um in Forderungen gegen die Zentralbank.
 
15
Bis Ende 1998 waren die Arbeitsguthaben, die ja gleichzeitig als Mindestreserve dienten bzw. die Mindestreserve umgekehrt auch als Arbeitsguthaben eingesetzt werden konnte, faktisch unverzinst. Mit Beginn der 3. Stufe der Europäischen Währungsunion zum 01.01.1999 (Einführung des Euro als Buchwährung) wurden die Arbeitsguthaben bis zur Höhe des Mindestreserve-Soll im Durchschnitt der Geldmarktzinsen verzinst, die Überschussguthaben oberhalb des MR-Solls blieben unverzinst (sofern nicht im Rahmen der Einlagefazilität verzinst und sterilisiert). Die Einführung einer verzinsten Mindestreserve (und damit Verzinsung der Arbeitsguthaben bis zu dieser Höhe) bedeutete nunmehr sogar einen Finanzplatzvorteil gegenüber Ländern ohne Mindestreserve und damit ohne (indirekte) Verzinsung der Arbeitsguthaben. Es gibt auch Argumente, wonach die relativ hohe unverzinste Mindestreserve in Deutschland in den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts die Entstehung des Finanzplatzes Luxemburg massiv begünstigt habe. Die hohe Mindestreserve im Inland wirkte wie eine Art „Steuer auf Einlagen“. Daher gründeten deutsche Banken in Luxemburg Tochterinstitute, bei denen v. a. die betragsmäßig hohen Einlagen deutscher Unternehmen dort höher als im Inland verzinst werden konnten wegen des Fehlens der Mindestreserve. Bei der statistischen Berechnung der Geldmenge M 3 konnten diese in Luxemburg liegenden Einlagen allerdings durchaus berücksichtigt werden („M3 erweitert“).
 
16
Typische Ausnahmen sind die Transaktionen innerhalb der Verbünde, die sich der Guthaben bei den verbundeigenen Zentralinstituten bedienen (DZ-Bank; Landesbanken).
 
Literature
go back to reference Bank for International Settlements (2003): „The role of central bank money in payment systems“, Committee on Payment and Settlement Systems, Basel, Switzerland, August 2003 Bank for International Settlements (2003): „The role of central bank money in payment systems“, Committee on Payment and Settlement Systems, Basel, Switzerland, August 2003
go back to reference Benes, Jaromir; Kumhof, Michael (2012): „The Chicago Plan Revisited“, Internationaler Währungsfonds, IMF Working Paper 12/202, 2012 Benes, Jaromir; Kumhof, Michael (2012): „The Chicago Plan Revisited“, Internationaler Währungsfonds, IMF Working Paper 12/202, 2012
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go back to reference Deutsche Bundesbank (2017): Die Rolle von Banken, Nichtbanken und Zentralbank im Geldschöpfungsprozess, Monatsbericht, April 2017, S. 15 Deutsche Bundesbank (2017): Die Rolle von Banken, Nichtbanken und Zentralbank im Geldschöpfungsprozess, Monatsbericht, April 2017, S. 15
go back to reference Deutsche Bundesbank (2019): „Zur negativen Verzinsung von Einlagen nichtfinanzieller Unternehmen und privater Haushalte in Deutschland“, Monatsbericht, November 2019, S. 32–33 Deutsche Bundesbank (2019): „Zur negativen Verzinsung von Einlagen nichtfinanzieller Unternehmen und privater Haushalte in Deutschland“, Monatsbericht, November 2019, S. 32–33
go back to reference Deutsche Bundesbank (2021): Das zweistufige System für die Verzinsung der Reserveguthaben und seine Auswirkungen auf Banken und Finanzmärkte, Monatsbericht, Januar 2021, S. 61–81 Deutsche Bundesbank (2021): Das zweistufige System für die Verzinsung der Reserveguthaben und seine Auswirkungen auf Banken und Finanzmärkte, Monatsbericht, Januar 2021, S. 61–81
go back to reference Klose, Jens (2020): „Negativzinsen, Überschussreserven und Tiering der EZB: Wie stark sind die Banken belastet?“, in: Wirtschaftsdienst 2020, Nr. 100, 2020, S. 374–379 Klose, Jens (2020): „Negativzinsen, Überschussreserven und Tiering der EZB: Wie stark sind die Banken belastet?“, in: Wirtschaftsdienst 2020, Nr. 100, 2020, S. 374–379
Metadata
Title
Zentralbankgeld als Arbeitsguthaben für den Zahlungsverkehr
Author
Hans F. Bauer
Copyright Year
2021
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-34245-6_6