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22.02.2021 | Energie + Nachhaltigkeit | Schwerpunkt | Online-Artikel

2021er Reform des EEG reicht nicht aus

verfasst von: Frank Urbansky

4 Min. Lesedauer

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Das Erneuerbare-Energien-Gesetz wurde in diesem Jahr umfassend geändert. Doch die Reform zielt nur bedingt auf einen von der Regierung beschlossenen beschleunigen Ausbau von Wind- und Sonnenstrom ab.

Seit 21 Jahren existiert das Gesetz: "Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt die bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen (Ökostrom) und garantiert feste Einspeisevergütungen", beschreibt Springer-Vieweg-Autor Martin Doppelbauer in seinem Buchkapitel Energieversorgung auf Seite 329 dessen Zweck.

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Schon 1991 wurde es von der damaligen christlich-liberalen Regierung beschlossen, trat aber erst neun Jahre später unter Rot-Grün in Kraft. In den vergangenen 21 Jahren wurde es insgesamt sieben Mal geändert. 2017 erfolgte sicherlich der gravierendste Einschnitt: die Umstellung von einer festen Vergütung von Solar- und PV-Strom auf ein Ausschreibungsmodell. Seitdem bekommen, abgesehen von kleineren PV-Anlagen, nur noch die Anlagen einen Zuschlag für einen Bau, die die geringste Vergütung beanspruchen. Mitunter liegt diese Vergütung bei gut 4 bis 6 Cent je kWh.

Für teure Strompreise verantwortlich

Bei der Einführung des EEG wurden noch Vergütungssätze von über 50 Cent je kWh gezahlt. Gerade diese Altlasten sind es, die die EEG-Umlage, die von jedem Verbraucher zu zahlen ist, in die Höhe treiben und auch in diesem Jahr wieder ansteigen lassen. Inzwischen hat Deutschland auch dadurch die höchsten Strompreise der Welt – eine Last, die viele Verbraucher nicht länger tragen wollen.

Deswegen stand für dieses Jahr wieder eine Reform an, bei der aber auch nicht die Ziele der Bundesregierung und der EU aus dem Auge verloren werden sollen. Und die lauten: 50 Prozent Anteil von erneuerbaren Energien an der Stromversorgung bis 2030 (im derzeitigen Koalitionsvertrag der Regierung sind es sogar 65 Prozent) und 80 Prozent bis 2050.

Doch das neue EEG kann dies nur bedingt erfüllen. Inzwischen ist der Gesetzestext, der einst auf fünf A4-Seiten passte, auf 320 Seiten angeschwollen. Mehrere Fraktionen im Bundestag wollen das Gesetz ganz abschaffen. Und tatsächlich findet sich im neuen Entwurf auch ein Hinwies auf das Ende des EEG, wie wir es kennen. Der Entschließungsantrag verweist auf einen Übergang zu einer Stromversorgung ohne staatliche Förderung.

Doch wie das gehen soll, zeigt das neue EEG eher nicht. Denn die jährlichen Ausbauziele bleiben bestehen und wurden nicht erhöht. Dabei müssten sie nach Expertenmeinung sogar verdoppelt werden. Denn längst ist klar, dass Deutschland deutlich mehr grünen Strom braucht als bisher – für die immer schneller wachsende Elektromobilität, für die gut zwei Millionen Wärmepumpen, die es in zwei Jahren im Wärmemarkt geben wird, und für die Wasserstoffwirtschaft, die gerade mit einem milliardenschweren Förderpaket angestoßen wurde.

Der Regierung ist diese Diskrepanz bewusst. Im Frühjahr dieses Jahres soll es dazu weitere Beratungen geben. Genauer Termin und Ausgang: offen!

Kommunen an Windkraft beteiligen

Doch was ist nun eigentlich neu und wie könnte es wirken? Da Windenergie an Land (onshore) auf immer stärkeren Widerstand der Anwohner trifft, soll dieser mit einer Abgabe von 0,2 Cent je kWh besänftigt werden. Doch diese Abgabe ist nicht verpflichtend, sondern freiwillig. Damit wird sich also kaum der zusammengebrochene Ausbau der Onshore-Windindustrie wieder ankurbeln lassen.

Etwas besser sieht es für die Photovoltaik aus. Hier sollen Flächen erschlossen werden, bei denen dies bisher nicht möglich war (Parkplätze, Gewässer) oder die schon einmal von einem Förderausschluss belegt waren (landwirtschaftlich genutzte Flächen). Für Dachflächen wird die Ausschreibungspflicht auf 750 kWh angehoben. Kleinere Anlagen ab 300 kW können an den Ausschreibungen freiwillig teilnehmen. Wenn sie einen Teil des Stromes selbst verbrauchen, gilt für sie außerdem eine reduzierte EEG-Umlage. Das wiederum könnte Mieterstromprojekte, bisher ein bürokratisches Monster, befördern. Dafür können auch Solaranlagen für Gebäude und Wohnungen in der Nachbarschaft genutzt werden. Zudem sind kleine PV-Anlagen bis 7 kW nicht verpflichtet, einen Smart Meter einzubauen.

Eines bleibt jedoch gleich – große Industrieunternehmen und Stromverbraucher profitieren von einer reduzierten EEG-Umlage oder müssen die gleich gar nicht zahlen. Auch das steht seit Jahren in der Kritik. Und: Vom Ausbau der Windkraft insbesondere auf dem Wasser, aber auch an Land profitieren fast immer große Energieunternehmen. "Es spricht vieles dafür, dass die Förderung von Trägern erneuerbarer Energie durch das EEG eher industrie- als klima- oder umweltpolitisch motiviert ist […]. Angesichts der hohen volkswirtschaftlichen Kosten, die mit der EEG-Förderung verbunden sind, muss die ökonomische Effizienz dieser Maßnahme als sehr fraglich eingeschätzt werden – und zwar bei unsicherer ökologischer Treffsicherheit", beschreibt einen Effekt dieser Diskrepanz Springer-Gabler-Autor Michael Drewes in seinem Buchkapitel Die Förderung erneuerbarer Energieträger aus ordnungspolitischer Sicht auf Seite 162.

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