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04.05.2020 | Energie + Nachhaltigkeit | Schwerpunkt | Online-Artikel

Neue Düngemittelverordnung erhöht kaum Grundwasserschutz

verfasst von: Frank Urbansky

3:30 Min. Lesedauer

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Die neue Düngemittelverordnung, die in diesem Jahr verabschiedet werden soll, wird nach Meinung von Wissenschaft und Verbänden den Grundwasserschutz nicht wesentlich verbessern.

Deutschland muss die Verwendung von Düngemitteln in der Landwirtschaft neu regeln. Die EU-Kommission hatte bereits im April 2016 wegen Nichteinhaltung der Nitratrichtlinie beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) geklagt und 2018 recht bekommen. Eine neue Düngemittelverordnung soll Abhilfe schaffen. "Deutschland ist nun in der Verpflichtung, Maßnahmen zu ergreifen, um die Nitratrichtlinie und die Kritikpunkte des EuGH, die durch die EU-KOM 2018 noch deutlicher präzisiert wurden, in der Novelle der Düngeverordnung aufzugreifen und ausreichend umzusetzen", beschreibt Springer-Autor Michael Zacharias in seinem Zeitschriftenbeitrag Novelle der Düngeverordnung: Was wurde bereits geändert, was wird sich ändern? auf Seite 32 den derzeitigen Stand.

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Mögliche Maßnahmen, die die Nitratbelastung verringern und die rechtlich in die Wege geleitet werden könnten, gibt es viele. Sie reichen von einer Überprüfung der Brunnen und der Einzugsgebiete durch die Wasserunternehmen bis hin zum Erwerb oder Pacht betroffener Gebiete und deren Freihaltung von Nitrateinbringungen. Auch könnten Landwirten Prämien dafür gezahlt werden, dass sie nitratarme Dünger verwenden.

Pauschale Reduzierung reicht nicht

Neben diesen eher freiwilligen Maßnahmen soll nun eine Novellierung der Düngemittelverordnung auch für mehr Zwang im Sinne der Nitratentlastung sorgen. Ein entsprechender Entwurf wurde im März 2020 vorgelegt und vom Bundesrat verabschiedet, stieß jedoch insbesondere bei Vertretern von Unternehmen der Wasserwirtschaft, die sich meist in kommunaler Hand befinden, auf Kritik, obwohl er eine pauschale 20-prozentige Reduzierung der Stickstoffdüngung vorsieht.

"Mit den neuen Regelungen werden die Landwirte zukünftig einen größeren, aber auch absolut notwendigen Beitrag zum Gewässerschutz leisten müssen. Die neuen Regelungen sind ein Schritt in die richtige Richtung. An entscheidenden Punkten hätten wir uns aber mehr Transparenz und effektive Kontrolle gewünscht", so Uli Paetzel, Präsident der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA). Dennoch sieht sein Verband den Kompromiss mit gemischten Gefühlen.

Verschiedenen guten Ansätzen stünden erhebliche Schwachpunkte gegenüber. Vor allem fehlten in den neuen Regelungen eine sachgerechte Bilanzierung der Düngung in den landwirtschaftlichen Betrieben, eine ausreichende Kontrolle sowie eine Begrenzung der Bilanzwerte und damit der Düngemaßnahmen.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) etwa weist in diesem-Zusammenhang auf die positive Wirkung einer Obergrenze von 120 kg Stickstoff je Hektar hin. In der Düngeverordnung sind hingegen 170 kg Stickstoff je Hektar erlaubt.

Positiv sei, so die DWA, dass durch die Novellierung die Länder verpflichtet seien, phosphatbelastete Gebiete auszuweisen. Dadurch würden Unklarheiten beseitigt, in welchen Gebieten zukünftig strengere Vorgaben gelten.

Allerdings könnte es bis zur Rechtswirkung der Verordnung noch dauern. Das wiederum wird vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU) kritisiert, dessen Mitglieder mehr als 90 Prozent aller Deutschen mit Trinkwasser versorgen. "Weil Fristen für die Umsetzung der Verordnung verlängert wurden, erwartet die kommunale Wasserwirtschaft, dass zum vereinbarten Zeitpunkt auch alle notwendigen Regelungen des Bundes und der Länder stehen. Weitere Verlängerungen durch die Hintertür darf es nicht geben. Der Bogen ist schon lange überspannt. Wir brauchen endlich eine Entlastung unserer Wasserressourcen", sagte Karsten Specht, Vizepräsident des VKU.

Zu viele Ausnahmen und Schlupflöcher

Auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) kritisiert die derzeitige Fassung als nicht ausreichend. "Der Verordnungsentwurf enthält weiterhin zu viele Ausnahmen und Schlupflöcher, so dass keine nachhaltige Reduzierung der Düngemengen in den sogenannten roten Gebieten zu erwarten ist", so Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser. Der EuGH orientiere sich völlig zu Recht an der Frage, ob mit den geplanten Regelungen die Einhaltung des Grenzwerts von 50 Milligramm pro Liter gewährleistet werden kann und nicht daran, ob die Verordnung pauschale 20prozentige Düngereduktions-Vorgaben mache, die die tatsächlichen Belastungen ausblende. Und: "Die Bundesregierung muss endlich einen Nitratgrenzwert von 50 Milligramm pro Liter im Grundwasser gesetzlich festlegen." Falls dies nicht gelinge, drohten Strafzahlungen von bis zu 850.000 Euro pro Tag.

Letztlich muss sich die Landwirtschaft in großen Teilen umstellen, soll die Nitratbelastung gesenkt werden. "Neben dem Verbrauch an Fläche führt eine intensive Landwirtschaft zu weiteren Herausforderungen, etwa wegen der Nitratbelastung des Wassers oder der Reduktion der Artenvielfalt durch Herbizide und Pestizide", bringt es Springer-Gabler-Autor Christoph Wegmann in seinem Buchkapitel Ethisches Lebensmittelmarketing auf Seite 345 auf den Punkt.

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