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Neue CSR-Berichtspflicht trifft auch Energiebranche

  • 08.03.2017
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Die EU-Richtlinie zur Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen ist auch für Energieunternehmen eine Chance Risiken früh zu erkennen.


Die meisten größeren Energieunternehmen berichten bereits über ihre Nachhaltigkeits-Aktivitäten. Nun ist dies aufgrund der sogenannten EU-CSR-Richtlinie bald nicht mehr nur Kür, sondern Pflicht. 

Voraussichtlich noch vor der Sommerpause wird in Deutschland der Gesetzesentwurf in Kraft treten, der die EU-Richtlinie zur Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Gesellschaften und Konzerne, die sogenannte CSR-Richtlinie, ins nationale Recht umsetzt. Ziel der Richtlinie aus dem Jahr 2014 ist es insbesondere, die Transparenz über ökologische und soziale Aspekte von Unternehmen zu erhöhen. Letztere sollen künftig stärker über nichtfinanzielle Aspekte berichten, die unmittelbare und wesentliche Auswirkungen auf die Wirtschaft- und Finanzlage des Unternehmens haben. Dabei geht es etwa um Information zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen sowie die Achtung der Menschenrechte und die Korruptionsbekämpfung. Zudem müssen börsenorientierte Unternehmen über ihr Diversitätskonzept berichten.

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​​​​​​​Diese CSR-Berichte müssen künftig gemäß dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung Teil des Lageberichts und somit öffentlich einsehbar sein. Da sich direkte Verpflichtungen nur sehr schwer hätten festlegen lassen, ist der dadurch entstehende Druck ein Mittel indirekter Steuerung der Unternehmen. Diese Regulierung der Berichterstattung betrifft unmittelbar ungefähr 6.000 deutsche Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern und einer Bilanzsumme von 20 Millionen Euro – alternativ 40 Millionen Euro Umsatzerlösen, und auch diese nur, wenn sie kapitalmarktorientiert sind.

CSR-Berichterstattung bereits Usus in der Energiebranche

Bereits jetzt legen viele Unternehmen in der Energiebranche – nicht nur die großen vier Energieversorger E.ON, RWE, EnBW und Vattenfall, sondern auch mittelständische Unternehmen wie z.B. die badenova – jährliche Nachhaltigkeitsberichte vor. Während sich hier die meisten Unternehmen (z.B. E.ON, Vattenfall oder die badenova) in der Vergangenheit für traditionelle Nachhaltigkeitsberichte entschieden haben, sind in den letzten Jahren immer mehr Unternehmen – z.B. EnBW oder TenneT – auch einem ursprünglich südafrikanischen Trend gefolgt und haben ihre Berichte als integrative Berichte publiziert. Diese Form der Berichterstattung besteht aus der Integration von Nachhaltigkeit in den Geschäftsbericht. 

Auswirkungen auf Unternehmen in der Energiebranche

Auch wenn also bereits heute die meisten großen Kapitalmarktunternehmen das Konzept der CSR-Berichterstattung adaptiert und in ihre Informationspolitik integriert haben, ist damit zu rechnen, dass der neue gesetzliche Rahmen auch Auswirkungen auf kleinere und mittlere Unternehmen haben wird. Die vom neuen Gesetz direkt erfassten Unternehmen müssen nämlich auch darüber berichten, wie es um die Nachhaltigkeit bei ihren Zulieferern steht. In der Praxis wird das dazu führen, dass auch kleinere Unternehmen, die in Lieferketten von großen Unternehmen eingebunden sind, künftig zunehmend mit CSR-Anforderungen durch ihre Kunden belangt werden, ohne dass sie jedoch selbst einer gesetzlichen CSR-Berichtspflicht unterliegen.

Unternehmen, die sich bereits jetzt an den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) halten, werden die Anforderungen der zukünftigen Berichtspflicht gut erfüllen können. Als Kondensat jahrelanger Erfahrungen mit nachhaltigem Wirtschaften sowie bester Praxis zur Berichterstattung bietet dieser ein Raster von zwanzig Kriterien und ausgewählten Leistungsindikatoren, die mittlerweile auch international angewendet werden. 
Für alle anderen gilt es nun, diese neuen Vorgaben nicht als zusätzlichen bürokratischen Aufwand zu sehen, sondern – so die EU-Richtlinie – vielmehr als Chance Risiken früh zu erkennen. 




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