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29.12.2021 | Energie | Schwerpunkt | Online-Artikel

2021 ging es energiepolitisch voran

verfasst von: Frank Urbansky

4:30 Min. Lesedauer

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Das Jahr 2021 brachte nicht nur eine Menge neuer energiepolitischer Gesetze, sondern auch eine neue Bundesregierung, die deutlich andere Prioritäten setzt als die alte.

Die deutsche Energiepolitik wird maßgeblich durch die Vorgaben der Europäischen Union geprägt. "Während es auf globaler Ebene meist bei Absichtserklärungen bleibt, sind Energieeffizienz und Energieversorgung zu kontinuierlichen und zentralen Pfeilern der Zusammenarbeit im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik und der Energiegemeinschaft geworden", beschreibt dies Springer-VS-Autorin Mirja Schröder in ihrem Buchkapitel Energiepolitik auf Seite 153. 2021 war dies nicht anders.

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Energiepolitik

Die Energiepolitik der Europäischen Union (EU) orientiert sich an den längerfristig ausgerichteten Energiezielen der Nachhaltigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit. Im Vertrag von Lissabon erhielt „Energie“ erstmals ein eigenes …

Gebäudeenergiegesetz wird weiter verschärft

Eines der bedeutendsten energiepolitischen Vorhaben seit Jahren, das Gebäudeenergiegesetz (GEG), trat zwar schon Ende 2020 in Kraft, entfaltete aber erst in diesem Jahr seine Wirkung. Es entspricht zwar den Vorgaben der Europäischen Energieeffizienzrichtlinie (EED), konnte aber noch nicht die des EU-Fit-for-55-Paktes adaptieren. Dies wird eine Novellierung im kommenden Jahr bringen. Die Koalitionäre der neuen Bundesregierung haben sich darauf schon in ihrem Vertrag geeinigt.

Im GEG wurden insgesamt drei Rechtsnormen vereinigt: die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG). Es hob den Widerspruch auf zwischen gewollter Effizienz und der Einbringung erneuerbarer Energien, die nun mal nicht in jedem Falle effizient sind. Im GEG nun wurden die Standards Effizienzhaus 55 EE für öffentliche Bauten (bisher KfW 55) und Effizienzhaus 70 EE für private Bauten (bisher KfW 70) Pflicht, gleichzeitig die Einbindung von 15 Prozent erneuerbarer Energien für die Gebäudeversorgung.

Doch das wird nicht lange halten. Mit dem Fit-for-55-Paket der EU, wonach bis 2030 55 Prozent der Energien im Wärmemarkt im Vergleich zu 1990 eingespart werden sollen, ist das nicht vereinbar. Deswegen drohen schon ab 2022 deutliche Verschärfungen. So wird ab 2022 der bisherige KfW-55-Standard und EE-55-Standard nicht mehr gefördert.

Bundesförderung effiziente Gebäude hilft bei Umsetzung

Dennoch: 2021 ließ die alte Bundesregierung noch ein umfangreiches Förderpaket springen, Bundesförderung effiziente Gebäude genannt. Es vereinigte das alte Marktanreizprogramm und das Anreizprogramm erneuerbare Energien und wurde deutlich besser als die beiden ausgestattet. Beantragung und Abwicklung wurden vereinfacht, die Zuschüsse werden nun vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verwaltet, die Kredite von der KfW. Für private Hausbesitzer sind so Förderungen von bis zu 55 Prozent möglich, bei öffentlichen Wohngebäuden von bis zu 50 Prozent. Das gab es bisher noch nicht. Auch die beliebte Einzelmaßnahmenförderung, etwa von Heizungstausch oder Dämmung, wurde beibehalten.

Energiewirtschaftsgesetz will mehr Transparenz

2021 wurde auch das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) novelliert, das im Prinzip die Grundlage für alle leitungsgebundenen Energien ist (Strom, Gas, Fernwärme). In Zukunft soll es auch für Wasserstoff gelten. Allerdings wirft die EU einen energiepolitischen Schatten voraus. Der Wasserstoffbetrieb muss dem EU-Gasmarktpaket nach, das ab 2022 umgesetzt werden soll, zu allen Gas- und Stromnetzbetreibern sowie deren Erzeugern und Importeuren entflochten und damit unabhängig von ihnen sein.

Das EnWG sieht nun eine Vielzahl neuer Informationen vor, die Lieferanten in Vertragsverhältnissen mit allen Letztverbrauchern zu platzieren haben. Lieferanten müssen deshalb ihre Prozesse und IT-Systeme an die umfangreichen neuen Pflichten anpassen. Zudem gibt es eine Ausweitung der Hinweis- und Informationspflichten in Rechnungen sowie konkrete Vorgaben für die Verbrauchsermittlung. Kleinerzeugern von Strom wurde zudem der Marktzugang erleichtert. Das wiederum fördert die Liberalisierung im Elektrizitätsmarkt.

Erneuerbare-Energien-Gesetz erleichtert Marktzugang

Geändert wurde 2021 auch das EEG. Allerdings wurden dabei die jährlichen Ausbauziele nur bestätigt. Auch das dürfte mit dem Fit-for-55-Paket der EU kollidieren und im neuen Jahr einer weiteren Anpassung bedürfen. Neu ist, dass nun auch Kommunen mit einer – wenn auch freiwilligen – Abgabe von 0,2 Cent je kWh beteiligt werden können. Bei Photovoltaik wurde die Ausschreibungspflicht auf 750 kW angehoben.

Brennstoffemissionshandelsgesetz verteuert Fossile

Das für jeden spürbarste Gesetz war jedoch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Es wurde neu initiiert und betrifft alle fossilen Brenn- und Kraftstoffe außerhalb des Strommarktes. Letztlich legt es CO2-Preise für fossile Energieträger fest, was wiederum zu einer direkten Verteuerung an der Tankstelle, aber auch bei Heizöl führte. Für Erdgas und Fernwärme, die größtenteils aus Kohle und Erdgas hergestellt wird, ist dies erst mit der Nebenkostenabrechnung für 2021 zu spüren. Mit dem starken Anstieg der Gas- und Ölpreise bis zum Herbst 2021 hatte diese Besteuerung jedoch nichts zu tun. Dies lag an der weltweit mangelnden Verfügbarkeit dieser Brennstoffe.

Allerdings könnte die deutliche Verteuerung von Öl und Gas sich positiv auf die Klimaziele der neuen Bundesregierung auswirken. "Schon das Erreichen des 2030-Ziels im Gebäudesektor ist stark gefährdet. Hierfür müssen die aktuellen jährlichen Emissionen im Gebäudesektor von 130 Mio. Tonnen Treibhausgasemissionen auf 70 bis 72 Mio. Tonnen Treibhausgasemissionen pro Jahr bis 2030 gesenkt werden und bis 2045 Treibhausgasneutralität erreicht werden", beschreibt Springer-Autor Simon Schäfer-Stradowsky in seinem Buchkapitel Status Quo der Wärmewende und der EE-Wärme-Quote im Kontext der rechtspolitischen Klimaschutzziele auf Seite 34 die Herausforderung, die nun durch hohe Kosten fossiler Brennstoffe besser anzugehen ist.

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