Skip to main content

26.07.2017 | Energie | Kommentar | Online-Artikel

Mieterstrom auf dem Weg in die Praxis

verfasst von: Iris Behr, Dipl.-Ing. (FH) Marc Großklos

3 Min. Lesedauer

Aktivieren Sie unsere intelligente Suche, um passende Fachinhalte oder Patente zu finden.

search-config
print
DRUCKEN
insite
SUCHEN
loading …

Die Energiewende hat bisher vor allem bei Investoren und Eigenheimbesitzern stattgefunden. Mieter können nun durch den Bezug von Mieterstrom aber auch von der Stromerzeugung im Gebäude profitierten.

Mieterstrom ist durch die Liberalisierung der Strommärkte möglich geworden. Mit der sinkenden Einspeisevergütung für PV-Strom wurde es attraktiv den selbst erzeugten PV-Strom im Gebäude direkt zu nutzen statt in die Netze der allgemeinen Versorgung einzuspeisen. Dies hat der dezentralen Energieerzeugung erst im Einfamilienhaus und jetzt auch im vermieteten Mehrfamilienhaus einen neuen Schub gegeben. 

Empfehlung der Redaktion

2017 | OriginalPaper | Buchkapitel

Mieterstrom – ein Beitrag zur Energiewende

Mieterstrom, auch Direkt- oder Vermieterstrom genannt, bezeichnet die dezentrale Erzeugung und Lieferung elektrischer Energie in direktem räumlichen Zusammenhang. In dem einführenden Beitrag werden die Argumente für Mieterstrom beschrieben, die eingesetzten Techniken, seine Bedeutung für die Energiewende sowie aktuelle gesetzliche Rahmenbedingungen vorgestellt.


Bürgerschaftliche Energiegenossenschaften, die organisierte Wohnungswirtschaft, kommunale Energiedienstleister und Verbände der Solar- und Kraft-Wärmekopplungs-Branche haben Interesse am Mieterstrom und setzen Mieterstrom-Modelle um. Die Länder Hessen, Thüringen und Nordrhein-Westfalen unterstützen mit Förderprogrammen die Markteinführung von Mieterstrommodellen.

Dem großen lokalen Interesse an der Verbreitung des Mieterstroms stehen die nationalen, bundesrechtlichen Rahmenbedingungen im Wege, die es sowohl der Wohnungs- als auch der Energiewirtschaft erschweren Mieterstrom anzubieten. Diese Rahmenbedingungen zu erfassen, Lösungen aufzuzeigen und zukunftsweisende Wege für den Mieterstrom zu eröffnen, ist der Gegenstand des Praxishandbuchs Mieterstrom

Welche neuen Perspektiven eröffnet das Praxishandbuch?

Das Buch richtet den Blick auf die vielfältigen und komplexen Fragen, die bei der Versorgung mit Mieterstrom beantwortet werden müssen: Rechtliche, finanzielle und organisatorische Aspekte treten neben technische und wirtschaftliche Anforderungen. Darüber hinaus berichten Pioniere im Praxishandbuch über ihre Erfahrungen mit Mieterstrom.

Welche Bedeutung hat das Praxishandbuch für die aktuelle Debatte?

Zeitgleich mit dem Erscheinen des Praxishandbuchs Mieterstrom ist das Mieterstromgesetz in Kraft getreten. Damit ist ein erster Schritt gemacht. 
Je nach Größe der Anlage erhalten neue Mieterstromanbieter einen Mieterstromzuschlag von 2,1 bis 3,8 Cent pro Kilowattstunde, der jedoch nur auf PV-Anlagen beschränkt ist. Mieterstrommodelle sind unter bestimmten Randbedingungen von einer Reihe von Abgaben befreit, müssen jedoch die volle EEG-Umlage in Höhe von aktuell 6,88 Cent pro Kilowattstunde bezahlen. Zusätzlich sollen die Mieter über Vergünstigungen beim Strompreis profitieren. 

Die neue Regelung ist auf 500 Megawatt pro Jahr begrenzt. Mit dem limitierten Mieterstromzuschlag behält die Bundesregierung die Hoheit über die jährlich geförderte Menge an Mieterstrom und den Kreis der EEG-Umlagezahler. Dahinter steht die Sorge, dass bei großer Akzeptanz des Mieterstroms sich zu viele aus der EEG-Systematik verabschieden und ein kleiner Kreis die Lasten der EEG-Umlage tragen müsse.
Das Mieterstromgesetz berücksichtigt eine für die energieeffiziente Quartiersentwicklung notwendige Forderung, den Strom aus Mieterstromanlagen auch an Bewohner in benachbarten Gebäuden liefern zu dürfen und nicht auf die Stromkunden eines Gebäudes beschränkt zu bleiben. Dabei darf der Strom allerdings nicht durch das öffentliche Netz geleitet werden. 

Wie geht es weiter mit Mieterstrom?

Nach dem Gesetz ist vor dem Gesetz: die Verabschiedung des Mieterstromgesetzes ist von einer intensiven (Fach-) öffentlichen Debatte begleitet worden, die mit der Verabschiedung des Gesetzes nicht zum Ende gekommen ist: Der Abbau der Hemmnisse im Gewerbe- und Körperschaftssteuerrecht, die Vereinheitlichung des Begriffes Mieterstrom in verschiedenen Gesetzen, Angleichung der Regelungen für PV-Anlagen und Blockheizkraftwerke bis hin zum Mietrecht stehen noch an. Die  komplizierten Detailregelungen sind in dem Praxishandbuch Mieterstrom ausführlich beschrieben. Eine weitere wesentliche Voraussetzung für die Verbreitung von Mieterstrom sind klare Regeln für Messkonzepte. Mit der Einführung von intelligenten Messsystemen entwickeln sich gerade neue Möglichkeiten. 
Zusammen mit der Forderung nach einer umfassenden Verbesserung der Möglichkeiten des Mieterstroms als Instrument der lokalen Energieerzeugung und Nutzung ist die öffentliche Debatte über die Rolle des Mieterstroms im Energiesystem der Zukunft und dem Verhältnis der lokalen, nationalen und europäischen Energiewende weiter zu führen. Eine Studie im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums kam zu dem Ergebnis, dass Mieterstrom das Potential besitzt in Deutschland 3,8 Millionen Wohnungen mit regenerativem Strom zu versorgen. 



dhfglkagldfgh
dfyjgdfkfdgldkg



print
DRUCKEN

Weiterführende Themen

Die Hintergründe zu diesem Inhalt

Das könnte Sie auch interessieren

04.07.2017 | Energie | Schwerpunkt | Online-Artikel

Mieterstrom und Eigenverbrauch reduzieren Netzausbau

25.11.2016 | Energie | Schwerpunkt | Online-Artikel

Stadtwerke brauchen neue Geschäftsmodelle