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06.02.2019 | Energienutzung | Schwerpunkt | Online-Artikel

Contracting rechnet sich häufig bei großen Stromverbräuchen

verfasst von: Frank Urbansky

2:30 Min. Lesedauer

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Energie-Contracting setzt sich in der Wohnungswirtschaft, aber auch im gewerblichen Bereich und der Industrie immer mehr durch. Mehrere Varianten – von Nur-Lieferung bis Energieeinsparung – sind möglich.

Beim Contracting wird die Energieversorgung einer Immobilie oder eines Gebäudekomplexes nicht durch den Betreiber selbst geregelt. "Contracting ist definiert als die 'zeitlich und räumlich abgegrenzte Übertragung von Aufgaben der Energiebereitstellung und Energielieferung auf einen Dritten, der im eigenen Namen und auf eigene Rechnung handelt'", umreißt dies die Springer-Autorin Ulrike Fettke auf Seite 85 ihres Buchkapitels "Governance und Innovativität kommunaler Wärmeliefer-Contracting Projekte"

Empfehlung der Redaktion

2017 | OriginalPaper | Buchkapitel

Governance und Innovativität kommunaler Wärmeliefer-Contracting Projekte

Vor dem Hintergrund der Transformation des Energiesystems beschäftigt sich der Beitrag mit Wärmeliefer-Contracting im kommunalen Bereich. Wärmeliefer-Contracting Maßnahmen versprechen eine Reduktion von CO2-Emissionen und Investitionserleichterungen.

 

Festgesetzt werden Menge und Qualität der Energiearten. Dabei kann es sich um Wärme, Strom, Kälte oder auch Wasser oder Wasserdampf, etwa für industrielle Prozesse, handeln. Contracting-Modelle eignen sich sowohl für neu errichtete Gebäude als auch für neue Energieversorgungslösungen bei Sanierungen. Wann und wie Contracting zum Einsatz kommen soll, muss vorher genau durch den Betreiber oder den Eigentümer der Immobilie überlegt werden. Denn nicht immer lohnt sich diese Lösung, für die es mehrere Varianten gibt – etwa als reine Energielieferung oder kombiniert mit Energieeinspareffekten (dazu später mehr).

Blockheizkraftwerke als Contracting-Grundlage

Die meisten Contractings basieren auf Blockheizkraftwerken (BHKW). Diese erzeugen gleichzeitig Wärme und Strom. Die Wärme wird immer zu 100 Prozent in der Immobilie verbraucht, der Strom meist nur teilweise. Der andere Teil wird ins Netz eingespeist und mittels KWK-Umlage vergütet. Meist ergeben sich erst dadurch für den Contractor wirtschaftliche Modelle. Hier eine Beispielrechnung:

Wenn ein BHKW mit 50 kW Leistung und 4.000 Betriebsstunden die Hälfte des Strombedarfs einer Immobilie von gut 100.000 kWh jährlich abdeckt, wären das 50.000 kWh. Die können von einem BHKW für gut 10 Eurocent je kWh produziert werden, also für 5.000 Euro im Jahr. Wartung sowie Förderungen für den Eigenverbrauch in Höhe von aktuell 4 Eurocent je kWh sind schon mit eingerechnet. 50.000 kWh müssten für marktübliche 30 Eurocent je kWh bezogen werden, insgesamt also 15.000 Euro. Würde der komplette Strom aus dem Netz bezogen, würde das 30.000 Euro kosten. Es ergibt sich also eine Ersparnis von 10.000 Euro.

Bei der genannten Laufleistung würde das BHKW weitere 100.000 kWh Strom produzieren. Diese würden dann ins Netz eingespeist und aktuell mit 8 Eurocent je kWh sowie mit etwa 3,3 Eurocent als Marktpreis und 0,5 Eurocent für vermiedene Netzgebühren vergütet. Das wären 11.800 Euro allein an Förderung. Allerdings müssen hier noch die Brennstoff- und Betriebskosten gegengerechnet werden. Diese Werte gelten auch für Leasingmodelle für Energieanlagen.

An Einspareffekten orientieren

Generell lässt sich Contracting aber nicht nur als reine Energielieferung betreiben. Will man etwas für die Umwelt und die eigenen Finanzen tun, kann sich die Vergütung für den Contractor auch an Energieeinspareffekten orientieren. "Als Energieeinspar-Contracting (auch Einspar-Contracting oder Performance-Contracting genannt) werden Vorhaben bezeichnet, bei denen der Contractor sowohl Energieerzeugung, als auch Energieverteilungs- und Nutzungsanlagen und andere für den Energieverbrauch eines zu versorgenden Gebäudes maßgeblichen Bauteile plant, finanziert, errichtet, betreibt und instand hält", beschreiben diese Variante die Springer Vieweg-Autoren Joachim Hirschner, Henric Hahr und Katharina Kleinschrot in ihrem Buchkapitel Contracting auf Seite 131.

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