2017 | OriginalPaper | Buchkapitel
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
verfasst von : Peter Staudacher, Dr. Oliver Deeg
Erschienen in: Praxishandbuch Arbeitsrecht
Verlag: VVW
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Im Arbeitsrecht gilt der allgemeine Grundsatz „ohne Arbeit kein Lohn‟. Der Arbeitnehmer hat daher grundsätzlich nur dann einen Anspruch auf die versprochene Vergütung, wenn er im Gegenzug die geschuldete Arbeitsleistung erbringt bzw. erbracht hat.