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2019 | OriginalPaper | Buchkapitel

5. Entgrenzungen

verfasst von : Heiner Minssen

Erschienen in: Arbeit in der modernen Gesellschaft

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Als organisatorisches Phänomen führt Vermarktlichung im Rahmen von Dezentralisierung dazu, dass ehemals klare Grenzen undeutlich geworden sind. Die organisatorischen Grenzen von Unternehmen werden unschärfer, wenn sie sich zu Netzwerken wandeln, die durch marktliche Beziehungen verbunden sind. Ebenso verwischen sich die durch die vertikalen und horizontalen Trennlinien gezogenen Grenzen innerhalb von Betrieben sowie letztlich sogar die Grenzen zwischen Arbeit und Leben. Diese Prozesse werden in der Arbeits- und Industriesoziologie als Entgrenzung bezeichnet (ausführlich Kratzer 2017; Sauer 2005a) – eine Metapher, mit der Veränderungen in unterschiedlichen gesellschaftlichen Teilbereichen charakterisiert werden sollen und die es ermöglicht, solche Prozesse auf den unterschiedlichsten Dimensionen zu untersuchen. Entgrenzung wird „meist nur negativ definiert“, nämlich in Abgrenzung zum Fordismus mit seinen relativ klaren Betriebsgrenzen, der Grenze zwischen Arbeit und Leben und der durch die Berufe gezogenen Grenzen.

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Fußnoten
1
Man könnte ‚Industrie 4.0‘ auch als Projekt bezeichnen, als ein von der Bundesregierung zusammen mit großen IT-Unternehmen initiiertes und verfolgtes Projekt. Darauf sind wir im vorigen Kapitel eingegangen.
 
2
Eine gute Übersicht über den Stand der Forschung findet sich bei Schwemmle und Wedde (2012).
 
3
Dass auch personenbezogene Dienstleistungen digitalisiert werden können – man denke etwa an die Roboter in der Pflege –, sei an dieser Stelle außer Acht gelassen.
 
4
Dies wird auch durch eine Untersuchung bestätigt, der zufolge durch Telearbeit die Identifikation mit dem Team, also die subjektive Beziehung des Einzelnen zu seinem Team, negativ beeinflusst wird, da sich das Bewusstsein, Mitglied eines Teams zu sein, reduziert und zudem Interaktionen mit anderen Teammitgliedern fehlen, die den Aufbau eines Teamverständnisses erst ermöglichen; vgl. Bernard et al. (2005, S. 135).
 
5
Mit Crowdworking ist die Portionierung von Aufgaben in kleine Teilaufgaben und deren Vergabe an Externe gemeint, die sich, z. T. über eigens eingerichtete Plattformen, mittels des Internet um die Auftragserteilung bewerben. Dadurch entsteht ein Netz von Zuarbeitern, die sich gegenüber den Auftraggebern in einer rechtlich schwachen Position befinden und zudem relativ gering entlohnt werden; vgl. dazu auch Ruiner und Wilkesmann (2016, S. 98 ff.).
.
 
6
Allerdings beginnt das Arbeitszeitgesetz durch die Digitalisierung der Arbeit seine Schutzfunktion zu verlieren; es unterstellt einen festen Arbeitsplatz mit regelmäßigen Arbeitszeiten und damit zwei Bedingungen, die bei mobiler Arbeit nicht mehr gegeben sind. Ein ‚Arbeiten ohne Ende‘, das oftmals eher selbst- als fremdbestimmt ist, kann damit nicht verhindert werden. Wer abends um 23.00 h noch seine beruflichen Mails checkt, wird kaum die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit von 11 h bis zum erneuten Arbeitsbeginn einhalten.
 
7
Es ist angesichts der öffentlichen Verlautbarungen über die Arbeitsbedingungen in Griechenland anlässlich der Schuldenkrise übrigens bemerkenswert, dass die durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeiten in Griechenland mit Abstand die längsten sind.
 
8
Dies wird noch weiter ausdifferenziert in moderate Vollzeit (35 bis 39 h), lange Vollzeit (40 bis 47 h), überlange Vollzeit unter 60 h und überlange Vollzeit ab 60 h. Immerhin 4 % aller Beschäftigten werden zur letzten Gruppe gerechnet; vgl. BaUA (2016, S. 25).
 
9
Und Vollzeitbeschäftigte wiederum wünschen sich in nicht unerheblichem Maße (43 % der weiblichen und 31 % der männlichen Vollzeitbeschäftigten) kürzere Arbeitszeiten; vgl. Jürgens et al. (2017, S. 113). Die Diskrepanz zwischen Wunsch und Wirklichkeit ist also erheblich (so auch Sopp und Wagner 2017, S. 8).
 
10
Langzeitkonten hingegen, bei denen der Ausgleich nach mehreren Jahren (‚Sabbatical‘) oder am Ende eines Berufslebens erfolgt, sind noch eher unüblich (vgl. auch oben Abb. 3); sie sind in lediglich 2 % aller Betriebe eingeführt (Groß und Seifert 2017, S. 432 f.).
 
11
Mittlerweile werden vom Statistischen Bundesamt auch Teilzeittätigkeiten mit einer Wochenarbeitszeit von mindestens 21 h zum Normalarbeitsverhältnis gerechnet.
 
12
Vgl. dazu Kap. 11.
 
13
Angesichts dieser Zahlen kann natürlich schon gefragt werden, ob die Bezeichnung ‚atypisch‘ für diese Beschäftigungsverhältnisse noch zutreffend ist.
 
14
Im Wissenschaftssystem etwa sind befristete, z. T. sogar sehr kurz befristete Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse weit verbreitet, ohne dass dies vom ‚wissenschaftlichen Nachwuchs‘ angesichts der gleichzeitigen Autonomie und der inhaltlich befriedigenden Tätigkeit sonderlich beklagt würde; vgl. dazu Abschn. 9.​3.
 
15
Weibliche Expatriates sind so gut wie gar nicht anzutreffen.
 
16
Wir kommen darauf noch einmal zurück im zehnten Kapitel im Zusammenhang mit der angeblich grenzenlosen Karriere von Managern.
 
Metadaten
Titel
Entgrenzungen
verfasst von
Heiner Minssen
Copyright-Jahr
2019
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-22358-8_5