Zusammenfassung
Die Antwort auf die Frage, wie die Europäische Union (EU) Entscheidungen trifft, fällt komplexer aus, als man zunächst annehmen würde. Während einerseits innerhalb jeder EU-Institution spezielle Abstimmungsregeln bestehen, sind andererseits die Unionsorgane innerhalb der institutionellen Architektur in höchst ausdifferenzierten Entscheidungsverfahren, wie dem Ordentlichen Gesetzgebungsverfahren (OGV), miteinander verknüpft. Abhängig vom jeweiligen Politikfeld variieren nicht nur die Entscheidungsinstrumente, sondern auch die Einbindung verschiedener Akteure und deren interne Abstimmungshürden. Darüber hinaus muss stets der Unterschied zwischen den formalen Vorgaben dieser Verfahren und ihrer realen Umsetzung bedacht werden. Nimmt man die beiden Vertragsänderungs-, das Beitritts- und (neuerdings) das Austrittsverfahren hinzu, tritt eine Komplexität zutage, welche sich nur über den Konsens und Kompromiss erklären lässt, die für die zwischenstaatliche Einigung auf ebendiese Entscheidungsprozeduren notwendig waren.