Theorien besitzen heuristische, ordnende, analytische und Kontrollfunktionen. Neben empirisch-analytischen Theorieansätzen gibt es in der Verwaltungswis-senschaft auch zahlreiche präskriptive (normative) Theorieansätze wie z. B. Das Wissenschaftliche Management. Sie besitzen ebenfalls heuristische, ordnende und Kontrollfunktionen. Hinzu kommt die Bewertungsfunktion. Angesichts der Vielfalt organisations- und verwaltungswissenschaftlicher Theorieansätze, die ihren Ursprung in der Betriebs- und Volkswirtschaftslehre, in der Soziologie, Psychologie, Arbeitswissenschaft, Politikwissenschaft, in der Allgemeinen Staatslehre etc.haben, sind Ordnungskriterien erforderlich, die die Unterschiede und Gemeinsamkeiten sowie die konzeptionelle Entwicklung der Theorieansätze erkennenlassen. Man kann Organisationen als geschlossene, offene, formale und faktische Handlugssysteme begreifen. Die verschiedenen Theorieansätze lassen sich diesem Ordnungsschema zuordnen.
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Der Vorschlag orientiert sich an Thompson (1967, 3 ff.) und an Scott und Davis (2014, 27 ff.), die Organisationen in „closed, open, rational“ und „natural systems“ einteilen.
Von Stein (1962, 45 f.): „Auch die innere Verwaltung ist am letzten Ort nichts als der große Prozeß der freien Hingabe von dem Einzelnen an den Staat und ein Wiedergeben an den Einzelnen durch den Staat. Das aber, was hier das Wesen der Verwaltung bildet, ist das Hinzutreten zweier mit dem Wesen der Einzelpersönlichkeit gegebenen Begriffe, dem des Maßes und dem der Ordnung.“
Siehe die Beiträge zum heutigen Verständnis des Grundsatzes in Public Administration Review 68 (2008, 36–60). Eine gute Darstellung der Lehre Wilsons findet sich bei Snellen (2006, 34 ff.) und Seibel (2017, 46 ff.).
Instruktive Darstellungen von Webers Bürokratietheorie finden sich bei Walter-Busch (1996, 98–104); Derlien u. a. (2011); Schreyögg und Geiger (2016, 439 ff.); Kieser (2019a, 45 ff.).
Eine auszugsweise deutsche Übersetzung findet sich bei Siedentopf (1976, 121–152). Zur Bewertung der Lehre Fayols siehe Walter-Busch (1996, 134–140); Schreyögg und Geiger (2016, 443 ff.); Seibel (2017, 52 ff.).
Eine auszugsweise deutsche Übersetzung findet sich bei Siedentopf (1976, 153–194). Zur Bewertung der Lehre Gulicks siehe Fry und Raadschelders (2008, 85–112); Seibel (2017, 56 ff.).
Siehe zu Mayo und zum Human Relations-Ansatz: Walter-Busch (1996, 156 ff.); Fry und Raadschelders (2008, 146 f.); Schreyögg und Geiger (2016, 450 ff.); Kieser (2019b, 102 ff.).
Im Jahre 1939 wurde ein Bericht über Konzeption, Durchführung und Ergebnisse des Forschungsprogramms ab 1927 von Roethlisberger und Dickson (1961) veröffentlicht.
Simons Theorieansatz steht auf der Grenze zwischen formaler und faktischer Systembetrachtung. Da er sich auf die Rationalitätsfunktionen der formalen Organisation beschränkt und andere Funktionen (dazu: Luhmann 1999, 54 ff.) nicht in den Blick nimmt, wird er hier im Rahmen des in Abb. 4.1 dargelegten Ordnungsschemas der Kategorie „faktische Handlungssysteme“ zugeordnet.
Die Schilderung ist ein seltenes und daher umso bemerkenswerteres Zeugnis eines bekannten Wissenschaftlers zu den – auch hierzulande anzutreffenden – subtilen Konformitätszwängen in der Wissenschaft.
Nach Berger u. a. (2019, 125) und Kieser und Walgenbach (2010, 39) versteht der verhaltenswissenschaftliche Theorieansatz Organisationen als offene Handlungssysteme. Das ist in dieser Allgemeinheit nicht zutreffend, vgl. Scott und Davis (2014, 112).
Siehe zur Bedeutung der strukturell-funktionalen Systemtheorie für die Organisationswissenschaft: Walter-Busch (1996, 208 ff.); Schreyögg und Geiger (2016, 481 f.).
Allerdings steht dieser Interpretation Luhmanns (2011, 123 Fn. 1) Hinweis entgegen, dass die Formulierung „Kommunikation von Entscheidungen“ gleichbedeutend mit der alleinigen Verwendung des Wortes „Entscheidung“ ist, weil letztere eine Kommunikation darstellt.
Auch für die sonstige sozialempirische Forschung hat dieser Theoriesansatz kaum Bedeutung erlangt, vgl. die Beiträge im Themenheft „Systemtheorie und empirische Forschung“ der Zeitschrift Soziale Welt 58, 2007, 229–362.
Siehe beispielsweise Martens und Ortmann (2014, 435): „… dieses Opus [steht] in der Geschichte der Sozialwissenschaften und der Entwürfe großer Theorie einzig“ [da].
Siehe zur Neuen Institutionenökonomik: Williamson (1975); Richter und Furubotn (2010); Schreyögg und Geiger (2016, 468 ff.): Erlei u. a. (2016); Ebers und Gotsch (2019, 196 ff.).
Siehe zur Transaktionskostentheorie: Richter und Furubotn (2010, 53 ff.); Erlei u. a. (2016, 177 ff.); Schreyögg und Geiger (2016, 469 ff.); Ebers und Gotsch (2019, 227 ff.).
Siehe zur Theorie der Verfügungsrechte: Richter und Furubotn (2010, 87 ff.); Erlei u. a. (2016, 283 ff.); Schreyögg und Geiger (2016, 472); Ebers und Gotsch (2019, 197 ff.).
Siehe zum New Public Management: Lynn (2006), Schedler und Proeller (2011), Pollitt und Bouckaert (2017), Seibel (2017, 159 f.), Schröter (2019, 115 ff.).
Im Jahre 1997 wurde die Kommission in „National Partnership for Reinventing Government“ (NPRG) umbenannt und im Jahre 2001 von der Bush-Regierung aufgelöst.
Die Public Choice Theorie (auch Neue politische Ökonomie genannt) besteht in der Anwendung der ökonomischen Analyse auf politische Institutionen und überschneidet sich mit der Neuen Institutionenökonomik (Kirsch 2004; Erlei u. a. 2016, 338 ff.). Für eine Übersicht unterschiedlicher Theorieelemente, die sich im New Public Management finden, siehe Boston (2011, 20 f.).
Siehe das Gesetz über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden (Kommunales Finanzierungsmanagementgesetz NRW) vom 06.11.2004 (GV.NRW, S. 644).
Abgedruckt in Powell und DiMaggio (1991, 41–62); dort finden sich auch die Beiträge weiterer, immer wieder zitierter „Gründungsautoren“ des Neo-Institutionalismus: DiMaggio und Powell (1991b, 63–82); Zucker (1991, 83–107). Aus der deutschen Literatur enthalten instruktive Darstellungen des Neo-Institutionalismus: Hasse und Krücken (1996, 91–112, 2009, 237–251); Jansen (2000); Miebach (2012, 128–153); Walgenbach (2019, 300 ff.).
The American Heritage Dictionary of the Englisch Language, 5. Aufl., 2013. Etymologisch geht Governance auf das lateinische Verb „gubernare“ (ein Schiff steuern) zurück.
Der Verfasser war in den 1990er Jahren der deutsche Vertreter im Netzwerk. Das Bundesumweltministerium nimmt schon seit langem nicht mehr an den Treffen der INECE teil.
Das von Slaughter (2004, 173) als Bespiel für ihre These vom „disaggregated state“ angeführte internationale Umweltnetzwerk INECE hat für Staaten mit entwickelter Umweltpolitik keine praktische Bedeutung, sondern bietet diesen lediglich einen gehobenen Beamtentourismus in exotischen Gegenden. So verdankt der Verfasser INECE Besuche von Oaxaca, Mexiko und Chiang Mai, Thailand in den 1990er Jahren.