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26.09.2016 | Erbschaftsteuer | Kommentar | Online-Artikel

Viel Aufregung um wenig Erbschaftsteuer

verfasst von: Sylvia Meier

3 Min. Lesedauer

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Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat einen Kompromissvorschlag bei der Erbschaftsteuerreform beschlossen. Ende gut, alles gut?  

Wie lange das Gesetzgebungsverfahren tatsächlich werden wird, war Ende 2014 noch nicht abzusehen. Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass das Erbschaftsteuergesetz teilweise verfassungswidrig sei. Das Gericht forderte vom Gesetzgeber bis zum 30. Juni 2016 eine verfassungskonforme Regelung für die erbschaftsteuerliche Behandlung von Firmenerben. Eine Hausaufgabe, die fast unlösbar wurde.

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01.06.2016 | Leitartikel

Die Demontage der Erbschaftsteuer

Koalition einigte sich erst nach langwierigen Diskussionen 

CDU, SPD und CSU scheiterten über lange Zeit hinweg an einem Konsens. Erst kurz vor Ende der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist konnte die Koalition ein entsprechendes Gesetzesvorhaben auf den Weg bringen, das dann jedoch im Bundesrat scheiterte. Ein Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat war nun gefordert, eine Lösung zu finden. In der Nacht vom 21. September 2016 wurde sieben Stunden lang verhandelt. Am Ende mit Erfolg. Im Wesentlichen wurden vereinbart:

  • Kriterien zur Unternehmensbewertung, dabei insbesondere der Kapitalisierungsfaktor von 13,75 für das vereinfachte Ertragswertverfahren
  • Änderungen zum Vorwegabschlag bei Familienunternehmen
  • Regelungen zur Optionsverschonung für Verwaltungsvermögen 
  • Voraussetzungen für eine Steuerstundung
  • Freizeit- und Luxusgegenstände sollen nicht steuerbefreit werden
  • Empfehlungen zur Missbrauchsbekämpfung

Trotz der vielen Diskussionen können Firmenerben unter bestimmten Voraussetzungen immer noch komplett von der Erbschaftsteuer befreit werden. Eine Tatsache, die viele Kritiker nun irritiert. Hätte man nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht etwas anderes erwarten dürfen? Auch Springer-Autor Christoph Butterwegge beklagt in seinem Buchkapitel "Die ungenutzte Chance des Verfassungsgerichtsurteils zur Erbschaftsteuer für Unternehmerfamilien: Schonung des privaten Reichtums trotz öffentlicher Armut", soziale Ungerechtigkeiten: "Statt die Armut zu bekämpfen und das hierfür erforderliche Geld zu beschaffen, haben sich CDU, CSU und SPD jedoch entschieden, reiche Firmenerben weiterhin steuerlich zu begünstigen".

Unternehmen hoffen auf Planungssicherheit 

Viele Unternehmen, die gerade die Nachfolgeplanung vorantreiben, atmen auf. Schließlich benötigen sie vor allem eines: Planungssicherheit. Nun ist absehbar, was steuerlich auf die Nachfolger zukommt. Ein Gerüst, das jedoch auf wackligen Beinen steht? Die Reform muss noch verabschiedet werden. Kritiker halten es zudem für unwahrscheinlich, dass diese Reform lange Bestand haben wird. 

"Der im Vermittlungsausschuss erzielte Kompromiss ändert leider nichts daran, dass die Erbschaftsteuer in ihrer gegenwärtigen Form ungerecht ist. Nach wie vor können Betriebsvermögen praktisch unversteuert vererbt werden, während der Staat bei anderen Vermögen bis zu 50 Prozent einfordert. Das ist ein Unding. Sinnvoll wäre es, den Erbschaftsteuersatz abzüglich der persönlichen Freibeträge bei zehn Prozent festzuzurren, um so das Erbschaftsteueraufkommen konstant zu halten", meint Professor Dr. Christoph Spengel, ZEW Research Associate sowie Inhaber des Lehrstuhls für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Betriebswirtschaftliche Steuerlehre II an der Universität Mannheim. Ist das Gesetzesvorhaben erneut verfassungswidrig? Es scheint absehbar zu sein, dass das Bundesverfassungsgericht in Zukunft erneut zum Erbschaftsteuergesetz entscheiden werden muss..

Kompromiss verhindert Blamage der Regierung 

Es ist dennoch zu begrüßen, dass endlich eine Lösung gefunden wurde, ohne dass das Bundesverfassungsgericht erneut tätig werden musste. Auf die Bundesregierung würde kein gutes Licht fallen, wenn sie an dieser Aufgabe scheitert. Der Handlungsauftrag ist schließlich klar. Gesetze sollten vom Gesetzgeber gemacht werden und nicht aufgrund fehlender Kompromissbereitschaft von den Gerichten. Dieses Beispiel zeigt jedoch einmal mehr, dass Steuergesetzgebung ein Politikum ist, das die Gemüter erhitzt. Die Erbschaftsteuer erzielt für den Staat nur überschaubare Einnahmen. Laut dem statistischen Bundesamt wurden im vergangenen Jahr 5,5 Milliarden Euro Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuer festgesetzt. Dennoch wurden nur wenige Gesetzesvorhaben so intensiv diskutiert, wie die Erbschaftsteuerreform. 

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