Die individuelle Handlungsfähigkeit ist eine der Grundvoraussetzungen zur aktiven Teilnahme an der Gesellschaft – für jedes Individuum. Dass Handlungsfähigkeit aufgrund externer Ereignisse bedroht sein kann, gehört zu den Risiken, derer sich Verantwortliche von Organisationen und Unternehmen bewusst sein müssen. Das Ziel ist, durch vorkehrende Maßnahmen sicherzustellen, dass im Falle von wirtschaftskriminellen Ereignissen, Non-Compliance und Cyberangriffen die Handlungsfähigkeit dennoch jederzeit gewährleistet ist. Durch eine gute strategische Vorbereitung auf mögliche Delikt-Szenarien erhöht sich die Wahrscheinlichkeit der Schadensbegrenzung, insbesondere auf die Reputation. Die professionelle Ereignisbewältigung ist eine der wesentlichen Aufgaben von Verantwortungsträgern. Gute „Leader“ und fähige Führungskräfte erkennt man daran, wie sie sich im Moment der Kenntnisnahme bei Unregelmäßigkeiten verhalten und wie sie den weiteren Verlauf des Prozesses gestalten.
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