2007 | OriginalPaper | Buchkapitel
Ergebnisse der empirischen Untersuchung
Erschienen in: Die Gestaltung der Budgetkontrolle
Verlag: DUV
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Generell können die Kontrollaufgaben von verschiedenen Instanzen im Unternehmen wahrgenommen werden. Die möglichen Ausprägungsformen der Kontrollkompetenz-verteilung lassen sich dabei auf einem Kontinuum anordnen, dessen Endpunkte als Selbst-bzw. Fremdkontrolle bezeichnet werden. Selbstkontrolle liegt dann vor, wenn der Mitarbeiter sich selbst kontrolliert – der Kontrollierende und der Kontrollierte sind in diesem Fall identisch. Im Bereich der Budgetkontrolle bedeutet dies, dass der Budgetverantwortliche entstandene Budgetabweichungen selbst ermittelt und die Abweichungsanalyse eigenständig vornimmt. Demgegenüber ist die Fremdkontrolle durch eine interpersonale Trennung zwischen Ausführendem und Kontrollierendem gekennzeichnet. Der Budgetverantwortliche wird also durch eine andere Person, z.B. einen Vorgesetzten oder eine spezielle Stelle wie die Revisionsoder Controllingabteilung, kontrolliert.
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In der Literatur wird von diesen extremen Ausprägungsformen aus sachologischen oder verhaltenstheoretischen Gründen gewarnt.
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Auch in der Unter-nehmenspraxis ist davon auszugehen, dass Zwischenformen die größte Verbreitung aufweisen.
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Diese Zwischenformen entstehen, wenn der jeweilige Kontrollträger einen Teil seiner Autonomie abgibt. Eine Abschwächung der Selbstkontrolle entsteht in erste Linie durch Informationspflichten des Budgetverantwortlichen gegenüber Vorgesetzten oder zentralen Kontrollinstanzen wie der Controllingabteilung. Abschwächungen der Fremdkontrolle entstehen in der Regel dadurch, dass der Budgetverantwortliche in den Kontrollprozess miteinbezogen wird und/oder gewisse Teilaufgaben selbst übernimmt.
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